Report-Investor: Bechtle AG - Geschäftsbericht 2008

k o n zernabschluss KonZERnAnhAnG R Ein Teil des Veräußerungserlöses war im Berichtsjahr zahlungswirksam (1.000 Tsd. €); der noch nicht zahlungswirksame Teil wurde zum 31. Dezember 2008 in Höhe von 1.000 Tsd. € in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten und in Höhe von 549 Tsd. € (inklusive 10 Tsd. € Aufzinsung der abgezinsten langfristigen Forderung) in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. währungsumrechnung Die Tochtergesellschaften von Bechtle führen ihre Bücher in der lokalen Währung. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Stichtagskurs zum Tag der Transaktion umgerechnet. Am Abschlusstag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs bewertet, nicht monetäre Bilanzposten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Kursgewinne und -verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, werden ergebniswirksam erfasst. Abweichend davon werden Währungsumrechnungsdifferenzen, die auf Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb einer Tochtergesellschaft beruhen, erfolgsneutral in einem separaten Posten im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung Euro gemäß IAS 21 umgerechnet. Die Erlös- und Aufwandskonten werden zum Durchschnittskurs des Berichtsjahres umgerechnet. Das Eigenkapital wird auf der Basis historischer Kurse ermittelt. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in einem separaten Posten im Eigenkapital ausgewiesen. Die Wechselkurse wichtiger Währungen veränderten sich zum Euro wie folgt: Währung Stichtagskurs 2008 2007 Durchschnittskurs Schweiz Großbritannien USA CHF GBP USD 1,49 0,96 1,40 1,66 0,73 1,47 1,59 0,80 1,47 1,64 0,68 1,37 bilanzierungs- und bewertungsgrundsätze geschäfts- und firmenwerte Geschäfts- und Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als der Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den vom Erwerber gemäß IFRS 3 angesetzten Anteil an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden darstellen. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss identifizierten Geschäftsund Firmenwerte stellen eine Zahlung dar, die in der Erwartung künftigen wirtschaftlichen Nutzens aus Vermögenswerten, die nicht einzeln identifiziert oder getrennt angesetzt werden können, geleistet wurde. Geschäfts- und Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 nicht abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. bechtle 125 konzernabschluss 2008 2007

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