An unsere Aktionäre Corporate Governance 44 | 45 Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung. Bericht über die Vergütung des Vorstands. Die Deutsche Telekom erfüllt die strengen US-amerikanischen Kapitalmarktanforderungen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act (S-OX404). Dazu wurde ein Prozess zur systematischen Bewertung der Effektivität des Internen Kontrollsystems der Finanzberichterstattung implementiert. Die konzernweite Funktionsfähigkeit wurde für das Geschäftsjahr 2008 erneut nachgewiesen. Der Prüfungsausschuss nimmt für den Aufsichtsrat die Aufgabe der Überwachung der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse wahr. Das Interne Kontrollsystem der Finanzberichterstattung wird kontinuierlich weiterentwickelt und von der Internen Revision und von den Abschlussprüfern unabhängig voneinander geprüft. Der Prüfungsausschuss befasst sich auch mit der Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, das über die Finanzberichterstattung hinausgeht, und ist damit bereits auf entsprechend ausstehende Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für 2009 vorbereitet. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Konzern-Anhang des Konzernabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, individualisiert ausgewiesen und zwar auf den Seiten 193 –199 dieses Geschäftsberichts unter der Überschrift „Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 314 HGB“. Diese im Konzern-Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil dieses Corporate Governance-Berichts. Darüber hinaus wird im Folgenden ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben: Das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente wird vom Ausichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats beschließt die individualvertraglichen Regelungen der Verträge mit Vorständen im Rahmen der Grenzen dieses Vergütungssystems. Die Vergütung des Vorstands besteht aus verschiedenen Bestandteilen. Sie umfasst fixe und kurz- und längerfristig ausgelegte variable Bestandteile, diverse – im Einzelnen in den Anhangsangaben auch individualisiert angegebene – Nebenleistungen, die grundsätzlich als Sachleistungen, in Form von Beiträgen zum Versicherungsschutz und als geldwert zu versteuernde Vorteile ausgestaltet sind, sowie Zusagen auf Anwartschaften auf eine Vorstandsversorgung. Die variablen Vergütungsteile enthalten sowohl Komponenten, die an den jährlichen geschäftlichen Erfolg gebunden sind, als auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Die jährliche variable Vergütung bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrats vor Beginn des Geschäftsjahres jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgaben. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile sind etwa zwei Drittel der Vergütung variabel und ein Drittel fix ausgestaltet. Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter sind Leistungen auf der Grundlage des sog. „Mid-Term Incentive Plans“ ausgelobt. Darüber hinaus bestehen auch Ansprüche aus Aktienoptionsplänen (siehe unten zum Aktienoptionsplan 2001). Bei dem MidTerm Incentive Plan der Deutschen Telekom AG (MTIP) handelt es sich um ein konzernweites Vergütungsinstrument mit langfristigem Charakter für obere Führungskräfte. Die Mitglieder des Vorstands nehmen seit dem Geschäftsjahr 2004 daran teil. Der Plan hat eine dreijährige Laufzeit und wird jährlich revolvierend für fünf Jahre aufgelegt. Er sieht zwei aktienbasierte, additive und gleichgewichtete Erfolgsparameter vor. Für das Geschäftsjahr 2008 wurden – wie auch für die Geschäftsjahre 2006 und Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Mit den Abschlussprüfern der Deutschen Telekom ist vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Ferner ist vereinbart, dass die Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Vereinbarungsgemäß haben die Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn sie bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärungen zum Kodex ergeben. Wertpapierorientierte Anreizsysteme. Konkrete Angaben zu den wertpapierorientierten Anreizsystemen der Gesellschaft finden sich im Anhang zum Konzernabschluss und zwar auf den Seiten 184 –187 dieses Geschäftsberichts unter der Überschrift „Aktienorientierte Vergütungssysteme“ sowie auf den Seiten 193 –199 dieses Geschäftsberichts unter der Überschrift „Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 314 HGB“. Diese im Konzern-Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil dieses Corporate GovernanceBerichts.
