Konzernabschluss 117 Der Konzernabschluss ist auf der Grundlage fortgeführter historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente sowie kurzfristig gehaltener Wertpapiere, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die Aufstellung eines Abschlusses erfordert regelmäßig die Ausübung von Ermessen und die Vornahme von Schätzungen und Beurteilungen durch das Management. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und anderen Kenntnissen der zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle. Einzelne Sachverhalte, denen bei der bilanziellen Beurteilung Schätzungen und Annahmen zu Grunde liegen, können in der Zukunft abweichend davon eintreten. Schätzungen und diesen zu Grunde liegende Annahmen werden daher regelmäßig überprüft und auf mögliche Auswirkungen für die Bilanzierung beurteilt. Informationen zu den wichtigsten schätzungsbedingten Unsicherheiten sowie Ermessensausübungen bei der Festlegung und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, welche die im Konzernabschluss enthaltenen Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in folgenden Abschnitten enthalten: • Bewertung der Gewährleistungsrückstellung (Abschnitt 4.17) • Aktivierung latenter Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge (Abschnitt 4.19; 5.11) • Bewertung von aktienbasierten Vergütungen (Abschnitt 4.12) • Festlegung der Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten (Abschnitt 3.3) • Aktivierung von qualifizierenden Entwicklungskosten (Abschnitt 4.2) • Kaufpreisallokationen bei Unternehmenszusammenschlüssen (Abschnitt 2.1; 4.1) • Bestimmung des erzielbaren Betrags im Rahmen von Werthaltigkeitstests (Abschnitt 3.2; 4.1) • Bewertung eingebetteter jedoch separat zu bilanzierenden Derivate (Abschnitt 4.8) Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Durch nicht in den Schätzungen enthaltene spätere tatsächliche Entwicklungen, die von den Annahmen abweichen, können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen. Sollten sich die der Bestimmung des Nutzungswertes der Beteiligung an REC zugrunde gelegten Planungsannahmen nicht realisieren, könnte dies zu einer erheblichen Wertminderung der Beteiligten führen, deren anteiliger Marktwert zu Börsenkursen (562,0 Mio. €) aufgrund der Finanzmarktturbulenzen zum Ende des Geschäftsjahres 2008 deutlich unter Buchwert von 948,7 Mio. € lag. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 eine Umgliederung von in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen kurzfristigen Anteil erhaltener Anzahlungen (8,2 Mio. €) in die sonstigen Verbindlichkeiten vorgenommen.
