Report-Investor: Deutsche Bank AG - Geschäftsbericht 2008

15 01 Der Deutsche Bank-Konzern Corporate Governance Verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung Wirkungsvolle Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesent- lichen Grundlagen sind für uns vor allem das deutsche Aktiengesetz und der Deutsche Corporate Governance Kodex, der zuletzt im Juni 2008 aktualisiert wurde. Da unsere Aktie auch an der New Yorker Börse notiert ist, unterliegen wir zudem den betreffenden US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen und Bestimmungen der Securities and Exchange Commission (SEC) sowie der New York Stock Exchange. Durch unsere Corporate Governance stellen wir eine verantwortungsbewusste, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Deutschen Bank sicher. Vier Elemente sind dafür kennzeichnend: gute Beziehungen zu den Aktionären, eine effek- tive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, ein erfolgsorientiertes Vergütungs- system sowie eine transparente Rechnungslegung und frühzeitige Berichterstattung. Aktionäre Die Aktionäre sind per Gesetz an wichtigen Unternehmensentscheidungen wie Sat- zungsänderungen, der Verwendung des Bilanzgewinns, der Ermächtigung zur Ausga- be neuer Aktien und wesentlichen Strukturveränderungen beteiligt. Die Deutsche Bank hat nur eine Gattung von Aktien, die alle das gleiche Stimmrecht verbriefen. Um unseren Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte bei der Hauptversammlung zu erleichtern, setzen wir auch elektronische Medien ein. Insbesondere können Vollmachten und Wei- sungen an die Stimmrechtsvertreter der Deutschen Bank via Internet erteilt werden. Vorstand Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und kontrolliert die Konzerngesellschaften. Er sorgt dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die unternehmensinternen Richtlinien eingehalten werden. Die Vorstandsmitglieder bilden zusammen mit den Leitern der fünf Kerngeschäftsfelder (Business Heads) sowie dem Leiter Regional Management das Group Executive Committee. Dieses Gremium analy- siert die Entwicklung der Geschäftsbereiche, erörtert konzernstrategische Fragen und erarbeitet Empfehlungen für den Vorstand zur abschließenden Entscheidung. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er bestellt die Vorstandsmitglieder und plant gemeinsam mit dem Vorstand langfristig deren Nachfolge. Grundlegende Entscheidungen, die die Bank betreffen, benötigen seine Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt. Er hat neben dem gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss einen Präsidial-, einen Prüfungs-, einen Risiko- sowie einen Nominierungsausschuss eingerichtet. Die Aufgaben der Ausschüsse sind in dem im Finanzbericht 2008 ent- haltenen Corporate-Governance-Bericht beschrieben. Erfolgsorientierte Vergütung Die Vergütung unserer Vorstandsmitglieder richtet sich grundsätzlich nach ihrem Bei- trag zum Geschäftserfolg und nach international branchenüblichen Standards. Für die aktienbasierten Gehaltsbestandteile ist die Kursentwicklung unserer Aktie im Vergleich zu Wettbewerbern das entscheidende Kriterium. Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütungskomponente sowie einen von der Dividende und dem Ertrag pro Aktie

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