02 Konzernabschluss Konzernanhang 127 Kredite werden bei der Ersterfassung zum Fair Value ausgewiesen. Wenn ein Kredit zu Marktkonditionen begeben wird, entspricht der Fair Value den dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellten Geldbetrag zuzüglich des Saldos aus direkten inkrementellen Transaktionskosten und Provisionen. In der Folge werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, reduziert um Wertminderungen, bewertet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte, die weder als zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte noch als Forderun- gen aus dem Kreditgeschäft klassifiziert werden, werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, entweder als Schuldtitel oder als Eigenkapitalinstrumente, eingestuft. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermö- genswerte werden zunächst mit ihrem Fair Value zuzüglich der dem Kauf direkt zuordenbaren Transaktionskosten angesetzt. Auflösungen von Agios und Disagios werden im Zinsüberschuss ausgewiesen. Zukünftige Änderungen des Fair Value werden im Eigenkapital in der Position Nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigte Gewinne/Verluste ausgewiesen – es sei denn, sie sind Gegenstand eines Fair Value Hedge. In diesem Fall werden Änderungen des Fair Value, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen sind, in den sonstigen Erträgen berück- sichtigt. Bei monetären zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (beispielsweise Schuldtiteln) werden Änderungen des Buchwerts, die auf Wechselkursänderungen zurückzuführen sind, ergebniswirksam erfasst, während sonstige Änderungen des Buchwerts wie oben beschrieben im Eigenkapital ausgewiesen werden. Bei nicht monetären zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (beispielsweise Eigenkapitalinstrumenten) beinhaltet die im Konzerneigenkapital berücksichtigte Wertänderung auch den Fremdwährungsbestandteil. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden auf ihre Werthaltigkeit überprüft, wie im Abschnitt „Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten“ beschrieben. Realisierte Gewinne und Verluste werden als Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte wird im Allgemei- nen die Methode der gewichteten Durchschnittskosten herangezogen. Bislang im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste werden bei Verkauf eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerts als Bestandteil des Gesamtveräußerungsergebnisses in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Finanzielle Verpflichtungen Mit Ausnahme der zum Fair Value bewerteten finanziellen Verpflichtungen werden finanzielle Verpflichtungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Finanzielle Verpflichtungen umfassen emittierte langfristige und kurzfristige Schuldtitel, die bei Ersterfassung zum Fair Value bewertet werden, welcher dem erhaltenen Gegenwert abzüglich der entstandenen Transaktionskosten ent- spricht. Rückkäufe von am Markt platzierten Schuldtiteln gelten als Tilgung. Bei Rückkäufen entstehende Gewinne oder Verluste werden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Ein späterer Verkauf eigener Schuld- verschreibungen am Markt wird als Neuplatzierung von Schuldtiteln behandelt.
