Report-Investor: Deutsche Bank AG - Geschäftsbericht 2008

02 Konzernabschluss Konzernanhang 147 Investmentverträge Sämtliche seitens des Konzerns abgeschlossenen Investmentverträge sind fondsgebunden. Verbindlichkeiten für fondsgebundene Verträge werden ermittelt, indem zum Bilanzstichtag die Preise für die Fondsanteile mit der Anzahl der den Versicherungsnehmern zuzurechnenden Fondsanteile multipliziert werden. Der Ausweis der Verbindlich- keiten erfolgt zum Fair Value unter den zum Fair Value bewerteten finanziellen Verpflichtungen. Im Rahmen von Investmentverträgen erhaltene Einlagen führen zu einer Anpassung der Verbindlichkeiten für fondsgebundene Verträge. Die auf die Verträge entfallenden Anlageerträge werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Die Forderungen aus Investmentverträgen spiegeln einen etwaigen Überschuss ausgezahlter Beträge über die bilanzier- ten Verbindlichkeiten wider. Den Versicherungsnehmern von Investmentverträgen werden Gebühren für die Verwal- tung der Versicherungspolicen und der Kapitalanlagen sowie für Rückkäufe und sonstige Vertragsleistungen in Rech- nung gestellt. Die finanziellen Vermögenswerte für Investmentverträge werden zum Fair Value bilanziert und die damit verbundenen Fair-Value-Änderungen werden ebenso wie die Fair-Value-Änderungen der entsprechenden Verpflichtungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Rückversicherungsgeschäft Sowohl die im Rahmen der Rückversicherung abgegebenen Beiträge als auch die in diesem Zusammenhang emp- fangenen Eingänge für erbrachte Versicherungsleistungen werden von den Beiträgen respektive Aufwendungen im Versicherungsgeschäft abgezogen. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Rückversiche- rungsverträgen werden brutto ausgewiesen, wenn sie wesentlich sind. An Rückversicherer abgetretene Teile der Versicherungsrückstellungen werden konsistent mit dem rückversicherten Risiko geschätzt. Ebenso werden die im Zusammenhang mit Rückversicherungsvereinbarungen stehenden Erträge und Aufwendungen im Einklang mit dem zugrunde liegenden Risiko des rückversicherten Geschäfts erfasst. Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften IAS 39 und IFRS 7 Im Oktober 2008 veröffentlichte der IASB Änderungen zu IAS 39, „Financial Instruments: Recognition and Measure- ment“, und IFRS 7, „Financial Instruments: Disclosures“, mit dem Titel „Reclassification of Financial Assets“. Die Änderungen von IAS 39 erlauben (1) gewisse Umklassifizierungen nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte (vorausgesetzt, sie wurden nicht nach der Fair Value Option als zum Fair Value bewertet klassifiziert) aus der Kategorie der zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte sowie (2) unter bestimmten Bedingungen Umwidmungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der Forderungen aus dem Kreditgeschäft. Die Änderungen von IFRS 7 sehen zusätzliche Offenlegungsvorschriften für Unternehmen vor, die Umgliederungen von finanziellen Vermögenswerten in Übereinstimmung mit den Änderungen von IAS 39 vorgenommen haben. Im November 2008 veröffentlichte der IASB zur Klarstellung des Erstanwendungszeitpunkts weitere Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7, „Reclassification of Financial Assets – Effective Date and Transition“. Die Änderungen ermöglichten eine rückwirkende Anwendung zum 1. Juli 2008 für Umklassifizierungen, die vor dem 1. November 2008 vorgenommen wurden. Alle Umgliederungen, die am oder nach dem 1. November 2008 vor- genommen wurden, treten mit dem Datum der Umklassifizierung an in Kraft. Die gemäß den Änderungen zulässigen Umwidmungen führten per 31. Dezember 2008 zu einer Erhöhung des Ergebnisses vor Steuern um 3.3 Mrd €. Weitere Informationen sind in Note [10] enthalten.

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