Report-Investor: Deutsche Bank AG - Geschäftsbericht 2008

04 Corporate-Governance-Bericht Vorstand und Aufsichtsrat 297 Ausschüsse des Aufsichtsrats Unser Aufsichtsrat hat die folgenden fünf ständigen Ausschüsse eingerichtet. Über die konkrete Ausschussarbeit im vergangenen Geschäftsjahr informiert der Bericht des Aufsichtsrats (siehe dazu die Seiten 283 bis 289 im Finanz- bericht 2008). Präsidialausschuss: Der Präsidialausschuss ist insbesondere für Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten zuständig. Er bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Vorstands- mitgliedern einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung vor. Außerdem unterbreitet er dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zum Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und ist zustän- dig für den Abschluss, die Änderung und Beendigung der Dienst- und anderen Verträge des Vorstands. Er gibt seine Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG und zu bestimmten Verträgen mit Auf- sichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG. Darüber hinaus bereitet er die Entscheidungen des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Im Geschäftsjahr 2008 fanden fünf Sitzungen des Präsidialausschusses statt. Die derzeitigen Mitglieder des Präsidialausschusses sind Dr. Clemens Börsig (Vorsitzender), Heidrun Förster, Karin Ruck und Tilman Todenhöfer. Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats für die Wahl bezie- hungsweise die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vor. Im Geschäftsjahr 2008 fand eine Sitzung des Nominierungsausschusses statt. Die derzeitigen Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Dr. Clemens Börsig (Vorsitzender), Tilman Todenhöfer und Werner Wenning. Prüfungsausschuss: Dem Prüfungsausschuss obliegen die Vorprüfung der Unterlagen zum Jahres- und Konzern- abschluss sowie die Erörterung der Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer. Er bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor und erörtert wesentliche Änderungen der Prüfungs- und Bilanzierungsmethoden. Der Prüfungsausschuss erörtert ferner die Zwi- schenberichte und die Berichte über die prüferische Durchsicht der Zwischenberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Zudem erteilt der Prüfungsausschuss den Prüfungsauftrag an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Er beschließt über die Vergütung des Abschlussprüfers und über- wacht dessen Unabhängigkeit, Qualifikation und Effizienz. Der Leiter der internen Revision berichtet regelmäßig über die Tätigkeit der Revision. Der Prüfungsausschuss wird über Sonderprüfungen und erhebliche Beanstandungen sowie sonstige außergewöhnliche Maßnahmen der Bankaufsichtsbehörden unterrichtet. Er ist zuständig für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Rechnungslegung sowie internen Prüfverfahren und Fragen der Abschlussprüfung. In seinen Sitzungen wird regelmäßig über Fragen der Compliance berichtet. Er gibt nach Prüfung seine Zustimmung zu Aufträgen für nicht prüfungsnahe Dienstleistungen an den Abschlussprüfer (siehe dazu auch wesentliche Prüfungshonorare und -leistungen auf den Seiten 301 bis 302 des Corporate-Governance-Berichts). Im Geschäftsjahr 2008 fanden sechs Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die derzeitigen Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Dr. Karl-Gerhard-Eick (Vorsitzender), Dr. Clemens Börsig, Sir Peter Job, Henriette Mark, Karin Ruck und Marlehn Thieme.

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