Report-Investor: Deutsche Telekom AG - Geschäftsbericht 2009

Das IASB hat im November 2009 eine Änderung der Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsplänen herausgegeben. Die Änderung wurde bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Sie betrifft die Interpretation IFRIC 14 „Prepayments of a Minimum Funding Requirement“, die ihrerseits eine Auslegung von IAS 19 „Employee Benefits“ darstellt. Die Änderung gilt unter den begrenzten Umständen, unter denen ein Unternehmen Mindestfinanzierungsvor- schriften unterliegt und eine Vorauszahlung der Beiträge leistet, die diesen Anforderungen genügen. Die Änderung erlaubt es Unternehmen, den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert anzusetzen. Die Änderung tritt verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Eine retro- spektive Anwendung ist vorgeschrieben. Die Deutsche Telekom prüft der- zeit die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cash-Flows. Das IASB hat im November 2009 die Interpretation IFRIC 19 „Extin- guishing Financial Liabilities with Equity Instruments“ veröffentlicht. IFRIC 19 wurde bisher noch nicht von der Europäischen Union in euro- päisches Recht übernommen. Die Interpretation bietet Hilfestellung bei der Auslegung von IFRS für Kreditnehmer, die im Rahmen von Neuver- handlungen mit einem Kreditgeber erreichen, dass dieser Eigenkapital- instrumente zur vollständigen oder partiellen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten akzeptiert. IFRIC 19 stellt klar, dass die Eigenkapital- instrumente, die an den Kreditgeber ausgegeben werden, als „gezahltes Entgelt“ anzusehen sind, um die finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder partiell auszubuchen. Des Weiteren sind diese Eigenkapitalinstru- mente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Ist dieser nicht verlässlich ermittelbar, werden die Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten finanziellen Verbindlichkeit bewertet. Eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und dem erstmaligen Bewertungsbetrag der ausgegebenen Eigenkapitalinstru- mente wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 begin- nen. Aus der Anwendung des IFRIC 19 werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cash-Flows der Deutschen Telekom ergeben. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Deutsche Telekom hat im Geschäftsjahr 2009 Anpassungen an der Struktur der operativen Segmente vorgenommen. Daneben wurden folgende wesentliche Änderungen an den Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden vorgenommen, die hauptsächlich aus der Anwendung von erstmals anzuwendenden Verlautbarungen oder Änderungen von Verlaut- barungen resultieren. Änderungen an der Struktur der operativen Segmente. – Seit dem 1. Juli 2009 orientiert sich die Organisation der Deutschen Telekom an der vom Aufsichtsrat am 29. April 2009 beschlossenen Neuausrichtung der Führungsstruktur. Diese zeichnet sich gegenüber der bisherigen Organisation durch eine stärkere regionale Marktver- antwortung im kombinierten Festnetz- und Mobilfunkgeschäft aus. Aufgrund dieser Neuausrichtung hat sich mit Wirkung zum 1. Juli 2009 auch die Struktur der operativen Segmente verändert. Die Deutsche Telekom berichtet seit dem 1. Juli 2009 in fünf operativen Segmenten Deutschland, USA, Europa, Süd- und Osteuropa, Systemgeschäft sowie die Konzernzentrale & Shared Services. – Im Rahmen der Umsetzung der Strategie „Konzentrieren und gezielt wachsen“ hat die Deutsche Telekom zum 1. Januar 2009 rund 160 000 Geschäftskunden von T-Systems in das vormals operative Segment Breitband/Festnetz (seit dem 1. Juli 2009 operatives Segment Deutsch- land) unter dem Dach von T-Home, Sales & Service verlagert. Damit einher ging die Umbenennung des operativen Segments Geschäftskunden in das operative Segment Systemgeschäft. Änderungen an den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Im September 2007 veröffentlichte das IASB eine Änderung des IAS 1 „Presentation of Financial Statements“. Die Änderungen des IAS 1 wurden im Dezember 2008 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Deutsche Telekom hat ent- sprechend den Anforderungen des IAS 1 die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wie folgt retrospektiv angepasst: – Sämtliche Änderungen des Eigenkapitals, die auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen, sind gesondert von solchen Änderungen des Eigenkapitals dargestellt, die nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen. – Erträge und Aufwendungen sind gesondert von Transaktionen mit Eigentümern in zwei Abschlussbestandteilen (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung) dargestellt. – Die Bestandteile des Postens „Sonstiges Ergebnis“ sind in der Konzern- Gesamtergebnisrechnung dargestellt. – Das „Kumulierte sonstige Konzernergebnis“ ist in der Konzern-Eigen- kapitalveränderungsrechnung dargestellt. 135Der Konzernabschluss Konzern-Anhang

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