Report-Investor: Deutsche Telekom AG - Geschäftsbericht 2009

aufgeteilt (d.h., der beizulegende Zeitwert jeder einzelnen Komponente wird ins Verhältnis zum gesamten beizulegenden Zeitwert der gebündelten Leistungen gesetzt). Der anteilige beizulegende Zeitwert einer einzelnen Komponente und damit der realisierte Umsatz für diese Bewertungseinheit wird jedoch durch den Teil der vom Kunden zu erbringenden Gegenleistung für das gesamte Mehrkomponentengeschäft begrenzt, dessen Zahlung nicht von der Erbringung weiterer Leistungen abhängig ist. Wenn der beizu- legende Zeitwert der erbrachten Einzelleistungen nicht verlässlich bestimmt werden kann, aber der beizulegende Zeitwert der nicht erbrachten Einzel- leistungen verlässlich bestimmt werden kann, wird zur Aufteilung des Gesamtpreises für das Mehrkomponentengeschäft der beizulegende Zeit- wert der erbrachten Leistungen als Differenz zwischen der vom Kunden zu erbringenden Gegenleistung für das gesamte Mehrkomponentengeschäft und den verlässlich bestimmbaren beizulegenden Zeitwerten der nicht erbrachten Einzelleistungen bestimmt. Zahlungen an Kunden einschließlich Zahlungen an Händler und Vermittler (Rabatte, Provisionen) werden grundsätzlich als Erlösminderung erfasst. Hat die Gegenleistung einen eigenständigen Nutzen und ist zuverlässig bewertbar, werden die Zahlungen als Aufwendungen erfasst. Umsatzerlöse aus Systemintegrationsverträgen, die die Lieferung spezifisch entwickelter Produkte erfordern, werden nach Maßgabe des Fertigstellungs- grads erfasst, der anhand des Verhältnisses der bisher angefallenen Projekt- kosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt wird, wobei die Schätzungen über die Vertragslaufzeit regelmäßig geprüft werden. Eine Gruppe von Verträgen – mit einem oder mehreren Kunden – wird als einheitlicher Vertrag behandelt, wenn die Gruppe von Verträgen als ein einziges Paket verhandelt worden ist, die Verträge wirtschaftlich eng mit- einander verbunden sind und die in den Verträgen vereinbarten Leistungen gleichzeitig oder unmittelbar aufeinander folgend durchgeführt werden. Umfasst ein Vertrag mehrere Einzelleistungen, so ist jede Einzelleistung separat zu behandeln, wenn getrennte Angebote für jede Einzelleistung unterbreitet wurden, über jede Einzelleistung separat verhandelt wurde, der Kunde jede Einzelleistung separat akzeptieren oder ablehnen konnte und wenn die Kosten und Umsatzerlöse jeder einzelnen vertraglichen Leistung getrennt ermittelt werden können. Forderungen aus diesen Verträgen werden innerhalb des Bilanzpostens „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen“ ausgewiesen. Forderungen aus diesen Verträgen sind der Saldo aus erfassten Kosten und Gewinnen abzüg- lich Erlösschmälerungen und etwaiger Auftragsverluste; ein etwaiger nega- tiver Saldo je Vertrag wird unter „Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Über- steigen die tatsächlichen und die geschätzten Gesamtaufwendungen die Umsatzerlöse aus einem bestimmten Vertrag, wird der Verlust sofort erfasst. Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung in der Deutschen Telekom wie folgt: Mobilfunkgeschäft in den operativen Segmenten Deutschland, USA, Europa und Süd- und Osteuropa. Im Mobilfunkgeschäft der operativen Segmente Deutschland, USA, Europa und Süd- und Osteuropa werden Umsätze durch das Angebot von Mobilfunkdiensten, einmalige Bereitstel- lungsentgelte sowie den Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör generiert. Umsätze aus Mobilfunkdiensten enthalten monatliche Leistungsentgelte, Entgelte für Sondermerkmale sowie Verbindungs- und Roaming-Entgelte, die sowohl T-Mobile-Kunden als auch anderen Mobilfunkbetreibern in Rechnung gestellt werden. Umsätze aus Mobilfunkdiensten werden auf Basis in Anspruch genommener Nutzungsminuten oder anderer verein- barter Tarifmodelle realisiert abzüglich Gutschriften und Anpassungen aufgrund von Preisnachlässen. Der aus dem Verkauf mobiler Telefone, mobiler Datengeräte und Zubehör generierte Umsatz und die damit ver- bundenen Aufwendungen werden realisiert, sobald die Produkte geliefert und vom Kunden abgenommen wurden. Festnetzgeschäft in den operativen Segmenten Deutschland und Süd- und Osteuropa. Das Festnetzgeschäft in den operativen Segmenten Deutschland und Süd- und Osteuropa umfasst schmal- und breitbandige Zugänge zum Festnetz sowie Internet. Der aus diesen Zugängen erzielte Umsatz aus der Nutzung für Sprach-/Datenkommunikation wird mit Erbrin- gung der vereinbarten Dienstleistung realisiert. Die erbrachten Dienstleis- tungen beziehen sich dabei entweder auf die Nutzung durch den Kunden (z.B. Telefonminuten), den Zeitablauf (z.B. monatliche Servicegebühren) oder andere vereinbarte Tarifmodelle. Darüber hinaus werden Telekommuni- kationseinrichtungen verkauft, vermietet und gewartet. Der Umsatz und die mit dem Verkauf von Telekommunikationseinrichtungen und Zubehör verbundenen Aufwendungen werden erfasst, sobald die Produkte geliefert werden und soweit keine unerfüllten Verpflichtungen seitens des Unter- nehmens bestehen, die sich auf die endgültige Abnahme des Kunden aus- wirken. Umsätze aus Vermietungen sowie Mieten und Leasingraten für nicht aktivierte Gegenstände werden monatlich mit Entstehung des Anspruchs auf die Entgelte realisiert. Umsätze aus Bereitstellungsentgelten werden über die durchschnittliche Kundenbindungsdauer abgegrenzt. Weitere Umsatzerlöse resultieren aus Entgelten für Werbung und E-Commerce. Werbeumsätze werden in der Periode erfasst, in der die Werbung gezeigt wird. Transaktionsumsätze werden realisiert, sobald der Kunde mitteilt, dass eine entsprechende Transaktion stattgefunden hat und eine Einziehung der entsprechenden Forderung weitgehend gesichert ist. Operatives Segment Systemgeschäft. Im operativen Segment System- geschäft werden Umsatzerlöse erfasst, wenn substanzielle Hinweise für eine Kaufvereinbarung vorliegen, die Produkte geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, der Verkaufspreis oder die Entgelte fest oder bestimmbar sind und die Einbringlichkeit angemessen gesichert ist. 145Der Konzernabschluss Konzern-Anhang

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