39 Erklärung gemäß §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG haben die nach §161 des AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG zugänglich gemacht. Der voll- ständige Wortlaut der Entsprechenserklärung ist über die Internetseite der Deutschen Telekom ( www.telekom.com) im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Corporate Governance“ zugänglich. 40 Ereignisse nach der Berichtsperiode. Veränderungen im Vorstand. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom hat am 29. Januar 2010 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die Zuständigkeiten für die bisherigen Aufgabenbereiche von Herrn Hamid Akhavan zunächst kommissarisch zu regeln. Die Vorstandsmitglieder Herr Guido Kerkhoff und Herr Reinhard Clemens übernehmen kommissarisch die Aufgaben von Herrn Hamid Akhavan. Herr Guido Kerkhoff wird ab dem 15. Februar 2010 kommissarisch für die Region Europa (Großbritannien, die Niederlande, Österreich, Polen und Tschechische Republik) sowie International Sales und Service zuständig sein. Herr Reinhard Clemens übernimmt ab diesem Zeitpunkt konzernübergreifend die Führung der restlichen COO-Bereiche wie Produkte & Innovation, Technik, IT und Ein- kauf – dies ebenfalls kommissarisch. Regulierung TAL, Zugang Kabelkanal, Dark Fibre. Das Bundesverwal- tungsgericht hat der Revision mit Urteil vom 27. Januar 2010 teilweise stattgegeben und die Regulierungsverfügung rechtskräftig aufgehoben, soweit darin der Zugang zur Dark Fibre angeordnet wurde. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Anfangsinvestitionen der Deutschen Telekom in den Glasfaserausbau nicht hinreichend berücksichtigt werden. 41 Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüfer gemäß § 314 HGB. Das für die Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft. in Mio. € 2009 Abschlussprüferleistungen 9 Andere Bestätigungsleistungen 7 Steuerberatungsleistungen 0 Sonstige Leistungen 10 26 Ernst & Young GmbH. in Mio. € 2009 Abschlussprüferleistungen 8 Andere Bestätigungsleistungen 8 Steuerberatungsleistungen 1 Sonstige Leistungen 0 17 Unter den Honoraren für Abschlussprüferleistungen werden insbesondere Honorare für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses ausgewiesen sowie Honorare für weitere Prüfungsleistungen vor allem im Zusammenhang mit der Prüfung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung nach dem Sarbanes-Oxley Act 404. Bei den Honoraren für andere Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen handelt es sich vor allem um Entgelte für die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse sowie die prüferische Begleitung im Rahmen der Dokumentation des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung nach dem Sarbanes-Oxley Act 404. Steuerberatungsleistungen beinhalten im Wesentlichen Honorare für erbrachte Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit laufenden und geplanten Transaktionen. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend Beratungs- leistungen und Unterstützung im Zusammenhang mit der Erfüllung von Anforderungen, die von der Bundesnetzagentur und anderen Behörden an die Gesellschaft gestellt werden. 215Der Konzernabschluss Konzern-Anhang
