Report-Investor: adidas AG - Geschäftsbericht 2009

an unsErE aktionärE Erklärung zur Unternehmensführung mit Corporate Governance Bericht 35 Risikolage und stimmt mit dem Auf- sichtsrat die Strategie und deren Umsetzung ab. Für bestimmte Geschäfte und Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufnahme oder Aufgabe wesentlicher Geschäftsbereiche, den Erwerb oder die Veräußerung von bedeutenden Unter- nehmensbeteiligungen und die Verab- schiedung des Budgets einschließlich des jährlichen Investitions- und Finan- zierungsplans, benötigt der Vorstand die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats. Einzelheiten sind in der Satzung der Gesellschaft und in der Geschäftsord- nung des Aufsichtsrats geregelt siehe www.adidas-group.de/corporate_governance. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversamm- lung. Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats gehören auch die Billigung der Jahresabschlüsse der adidas AG und des adidas Konzerns unter Berücksich- tigung der Berichte des Abschlussprü- fers sowie die Entscheidung über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Die Sitzungen unseres Aufsichtsrats werden unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung mit einem Vorlauf von mindestens vierzehn Tagen einberufen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingela- den worden sind und mindestens sechs Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit vorge- schrieben ist. Bei Abstimmungen mit Stimmengleich- heit hat der Vorsitzende des Aufsichts- rats in einer erneuten Abstimmung und bei nochmaliger Stimmengleichheit die ausschlaggebende Stimme. In beson- ders eilbedürftigen Angelegenheiten hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, einen Beschluss auch im Wege des schrift- lichen Umlaufverfahrens zu fassen. Über die Sitzungen und Arbeitsweisen des Aufsichtsrats berichten wir im Bericht des Aufsichtsrats siehe s. 28. Alle zwei Jahre überprüft der Auf- sichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit. Die nächste Effizienzprüfung wird nach der Hauptversammlung 2010 stattfinden. Erhöhte Effizienz durchErhöhte Effizienz durch aufsichtsratsausschüsseaufsichtsratsausschüsse Zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben hat unser Aufsichtsrat fünf fachlich qualifizierte ständige Aus- schüsse gebildet siehe geschäftsordnung des aufsichtsrats auf www.adidas-group.de/ corporate_governance. Für die Organisation und Arbeitsweise der Ausschüsse gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für das Aufsichtsratsplenum. Beschluss- fähig ist ein Ausschuss, wenn die Hälfte, mindestens aber drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Gesamtaufsichts- rat. Die Zusammensetzung der Aus- schüsse siehe aufsichtsrat, s. 26 sowie die Beschreibung ihrer Arbeitsweisen sind detailliert im Bericht des Aufsichtsrats siehe s. 28 dargestellt. Das Präsidium, das sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern zusammensetzt, berät über Schwerpunktthemen, bereitet Beschlüsse vor und ist in besonders eilbedürftigen Fällen befugt, Beschlüsse anstelle des Aufsichtsrats zu fassen. Der aus vier Mitgliedern bestehende paritätisch besetzte Präsidialausschuss bereitet insbesondere Entscheidun- gen des Aufsichtsratsplenums über die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor. Ferner ist der Ausschuss zuständig für die Vorbereitung aller Beschlüsse des Aufsichtsratsplenums, die das Vergü- tungssystem des Vorstands, die Festset- zung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie Inhalt, Gestal- tung und Abschluss der Vorstandsdienst- verträge betreffen. Der Prüfungsausschuss ist ebenfalls paritätisch mit vier Mitgliedern besetzt. Der Vorsitzende des Ausschusses ist unabhängig und gehörte vor seiner Mit- gliedschaft im Aufsichtsrat nicht dem Vorstand der Gesellschaft an. Er verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü- fung. Der Vorsitzende ist somit im Sinne des Aktiengesetzes als unabhängiger Finanzexperte anzusehen. Der Ausschuss tagt regelmäßig fünf Mal im Jahr. Er prüft den Jahresabschluss der adidas AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte und bereitet für das Aufsichtsratsplenum die entsprechenden Beschlüsse vor. Ferner erörtert er die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte. Darüber hinaus bereitet er den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer vor. Zuvor über- zeugt er sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und bestimmt Prü- fungsschwerpunkte. Der Prüfungsaus- schuss überwacht insbesondere Fragen der Rechnungslegung und behandelt die Themen Risikomanagement und Compliance. Er überzeugt sich von der Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems und des Risikomanagementsys- tems und lässt sich regelmäßig über die Arbeit der Internen Revision berichten. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeit des Prüfungsausschusses ist durch eine Geschäftsordnung festgelegt, die vom Gesamtaufsichtsrat im Berichtsjahr beschlossen wurde siehe www.adidas- group.de/corporate_governance. Der vier Mitglieder umfassende pari- tätisch besetzte vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 MitbestG hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Bestel- lung oder Abberufung eines Vorstands- mitglieds einen Vorschlag zu unterbrei- ten, wenn bei einer vorausgegangenen Beschlussfassung die erforderliche Zwei- drittelmehrheit nicht erreicht wurde.

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download