Report-Investor: 4SC AG - Geschäftsbericht 2009

AUSSCHÜSSE :: Um die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit zu erhöhen, bildete der Aufsichtsrat drei Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Personalausschuss und den Busi- ness-Development-Ausschuss; alle Ausschüsse berichte- ten dem Plenum über ihre Aktivitäten :: Tab. 09. Im Berichtszeitraum tagte der Prüfungsausschuss in fünf Telefonkonferenzen und einer Präsenzsitzung, der Busi- ness-Development-Ausschuss in drei Telefonkonferenzen und einer Präsenzsitzung; im Personalausschuss fanden drei Präsenzsitzungen statt. EFFIZIENZPRÜFUNG DES AUFSICHTSRATS :: Der Aufsichts- rat der 4SC AG stellte – nach seiner letzten Prüfung im Dezember 2008 – seine Effizienz am 3. Dezember 2009 erneut auf den Prüfstand. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats füllten dazu im Nachgang zur Sitzung einen detaillierten Fragebogen aus, der im Anschluss ausgewertet wurde. Der Aufsichtsrat kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Zusammenarbeit effizient und vertrauensvoll verläuft. Die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Aufsichtsrats als auch mit dem Vorstand wurde positiv bewertet. Einzelne Verbesserungsvorschläge wurden dis- kutiert und werden nun umgesetzt. 6.2 DIRECTORS’ DEALINGS, AKTIONÄRE, OFFENLEGUNG UND KOMMUNIKATION AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG :: Die Hauptver- sammlung ist ein zentrales Organ des Unternehmens: Sie fasst Beschlüsse zu maßgeblichen Angelegenheiten. Insbesondere obliegt ihr die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Satzungsänderungen oder kapitalverändernde Maßnahmen. Zudem legt der Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss vor. Die Aktionäre der 4SC AG haben die Möglichkeit, auf der Hauptversammlung mit den Vorständen des Unternehmens über die neusten Entwicklungen und Entscheidungen zu diskutieren, ihr Stimmrecht auszuüben sowie sich über das Unternehmen generell zu informieren. Für die 4SC AG ist es eine Selbstverständlichkeit, allen Aktionären die per- sönliche Wahrnehmung ihrer Rechte so leicht wie möglich zu machen. Das Unternehmen wird den Aktionären daher bei der Ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2010 Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts zur Verfügung stellen, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sein werden. BETEILIGUNGEN (DRITTUNTERNEHMEN) :: Eine Übersicht der Beteiligungen ist im Anhang des IFRS-Abschlusses 2009 zu finden. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG :: Der IFRS- Einzelabschluss der 4SC AG wird – seit dem Geschäftsjahr 2003 nach IFRS-Richtlinien, wie sie von der EU übernom- men wurden – vom Vorstand aufgestellt, vom Abschluss- prüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Innerhalb von 90Tagen nach Geschäftsjahresende wird der Abschluss schließlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch im Berichtsjahr wurden der Jahresabschluss nach HGB und der IFRS-Einzelabschluss 2009 vor ihrer Ver- öffentlichung vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt. Darüber hinaus erörterte der Prüfungsausschuss im Berichtszeitraum auch die Quartals- und Halbjahres- finanzberichte vor ihrer Veröffentlichung. Somit folgte die 4SC AG auch hier den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziff. 7.1.2). KOMMUNIKATION MIT DER ÖFFENTLICHKEIT :: Um ihre Aktio- näre möglichst schnell, gleichzeitig und umfassend zu informieren, veröffentlicht die 4SC AG alle relevanten Informationen auch auf der eigenen Internetseite unter www.4sc.de. Alle Berichte erscheinen auf Deutsch und auf Englisch innerhalb der vom Deutschen Corporate Governance Kodex und der Börsenordnung empfohle- nen Fristen. Darüber hinaus stellt das Unternehmen auf der Internetseite unter „News“ und „Investoren“ alle Presse- und Ad-Hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG, den aktuellen Finanzkalender, Informationen rund um die Hauptversammlung sowie sonstige meldepflichtige Bekanntmachungen zur Verfügung. 6.3 VERGÜTUNGSBERICHT DER 4SC AG Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge der Vergü- tungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der 4SC AG. DieVergütungssysteme der 4SC AG berücksichti- gen größtenteils die Empfehlungen des Deutschen Corpo- rate Governance Kodex. Ziel der Vergütungssysteme ist es, den Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des Auf- sichtsrats eine gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung zu bezahlen. :: Tab. 10 DIRECTORS’ DEALINGS (MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE GEMÄSS WPHG) Datum Name Funktion Geschäftsart Ort Preis in € Stückzahl Geschäftsvolumen in € 18.06.09 Dr. Clemens Doppler Aufsichtsrat Kauf Xetra 2,92 2.375 6.935,00 05.11.09 Dr. Ulrich Dauer Vorstand Ausübung von Bezugsrechten außerbörslich 3,00 20.000 60.000,00 06.11.09 Dr. Daniel Vitt Vorstand Ausübung von Bezugsrechten außerbörslich 3,00 20.000 60.000,00 10.11.09 Dr. Manfred Rüdiger Aufsichtsrat Ausübung von Bezugsrechten außerbörslich 3,00 1.000 3.000,00 13.11.09 Dr. Jörg Neermann Aufsichtsrat Ausübung von Bezugsrechten außerbörslich 3,00 2.500 7.500,00 42 :: Lagebericht :: Bericht zur Corporate Governance

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