VERGÜTUNG DES VORSTANDS :: Ziel der Vorstandsvergütung der 4SC AG ist es, mit einer angemessenen Vergütung die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage und den Erfolg des Unternehmens zu berücksichtigen. Darüber hinaus orientiert sich dieVergütung an branchen- und landesüblichen Standards sowie am Wohle der Firma. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandvergütung (VorstAG) ist am 5. August 2009 in Kraft getreten. Die Gremien der 4SC AG haben sich mit diesem Gesetz aus- führlich beschäftigt. Der Gesetzgeber verfolgt durch die verschiedenen Regelungen das Ziel, bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu setzen. Das derzeitige Ver- gütungssystem der 4SC AG berücksichtigt diese Grund- sätze in wesentlichen Teilen. Zusätzlich ist beabsichtigt, die gesetzlichen Vorgaben in den Fällen, in denen die Vorstandsverträge diese gesetzlichen Vorgaben noch nicht erfüllen, bei Neuabschluss der Verträge umzusetzen. FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG :: Der Vorschlag für die Vorstandsvergütung wird vom Personalausschuss erarbeitet und dann dem Plenum des Aufsichtsrats vorgestellt und von diesem genehmigt. Bei zukünftigen Vergütungsverträgen von Vorständen und Aufsichtsräten bzw. bei Verlängerung der bestehenden Verträge ist beab- sichtigt, sämtliche Vorgaben des VorstAG zu übernehmen. Aktuelle Abweichungen vomVorstAG und vom Deutschen Corporate Governance Kodex, die die aktuell laufenden Vorstandsverträge betreffen, finden sich in der Entspre- chenserklärung im Kapitel 6.1 dieses Lageberichts. HÖHE UND STRUKTUR :: Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer erfolgsunabhängigen Vergütung, einem erfolgsabhängigen Bonus sowie einer langfristigen erfolgs- abhängigen Vergütung in Form von Aktienoptionen. ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG :: Die Höhe der Fest- vergütung ist abhängig von der übertragenen Funktion und Verantwortung sowie von den branchen- und markt- üblichen Rahmenbedingungen. Die Festvergütung wird in monatlichen Raten ausgezahlt. ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG :: Der erfolgsabhängige Bonus wird durch den Aufsichtsrat nach einer entspre- chenden jährlichen Leistungsbeurteilung und nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Maßstab für den erfolgsabhängigen Bonus sind die Geschäftsentwicklung der 4SC AG und der Erreichungsgrad vorab definierter individueller sowie allgemeiner Unternehmensziele. Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger An- reizwirkung nutzt das Unternehmen auch Mitarbeiter- beteiligungsprogramme (ESOP = Employee Stock Option Programme), an denen der Vorstand sowie alle Mitarbeiter partizipieren können. Diese Aktienoptionen berechtigen den Vorstand zum Bezug von 4SC-Aktien. Detaillierte Informationen über den aktuellen Optionsbesitz sind im IFRS-Anhang 2009 im Kapitel 9 aufgeführt. Hinsichtlich der Einhaltung der Kodexempfehlungen und den Vorgaben des VorstAG im Zusammenhang mit der Managementvergütung verweisen wir auf unsere Anmer- kungen im Kapitel Entsprechenserklärung von Vorstand & Aufsichtsrat nach § 161 AktG innerhalb der Erklärung zur Unternehmensführung im Kapitel 6.1 dieses Lagebe- richts. VORSTANDSVERGÜTUNG FÜR DAS JAHR 2009 :: Insgesamt verdiente der Vorstand der 4SC AG im Geschäftsjahr 2009 890 T € (Vorjahr: 843 T €). Davon entfielen 70% auf fixe und 30% auf variable Bezüge. Eine detaillierte Aufstellung der individuellen Gehälter der Vorstandsmitglieder ist im IFRS-Anhang 2009 im Kapitel 10.1 zu finden. HAFTUNGSVERSICHERUNG (D&O) :: Im Rahmen der D&O- Versicherung wurde der Selbstbehalt bisher lediglich für Schadensfälle in den USA in Höhe von maximal 50 T US-$ festgelegt (Ziff. 3.8 des Kodex). Insoweit weicht die 4SC AG vom neu in Kraft getretenen VorstAG und den aktuellen Empfehlungen des Kodex ab. AKTIENBESITZ DER VORSTANDSMITGLIEDER :: Die gegenwär- tigen 4SC-Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2009 insgesamt 706.720 Aktienoptionen, die zum Bezug von 683.920 Aktien berechtigen. Zudem hielten sie 917.442 Aktien, also 2,4% aller Unternehmensanteile. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS :: Die 4SC AG ist ein for- schungs- und entwicklungsorientiertes Biotechunterneh- men, das derzeit noch Verluste schreibt. Daher sind fi- nanzielle Leistungsindikatoren als Bemessungsgrundlage schwierig. Aus diesem Grund wird auf eine erfolgsorien- tierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats verzich- tet. Darüber hinaus würde die Umsetzung der Empfehlung des Corporate Governance Kodex zu einem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand im Unternehmen führen, der für die derzeitige Unternehmensgröße unan- gemessen erscheint. FESTLEGUNG DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG :: Die Ver- gütung des Aufsichtsrats beruht auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008. HÖHE UND STRUKTUR :: Die jährliche Grundvergütung für jedes Aufsichtsratsmitglied beträgt 13 T €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte Vergütung erhält, sein Stellvertreter das 1,5-fache. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen honoriert das Unternehmen pro Aus- schussmitgliedschaft mit 5 T €, wobei – anders als vom Kodex empfohlen – nicht zwischen Vorsitz und Mitglied- schaft unterschieden wurde (Ziff. 5.4.6 des Kodex), da die Ausschussarbeit in etwa zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder verteilt ist. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG FÜR DAS JAHR 2009 :: Im Ge- schäftsjahr 2009 betrug die Gesamtvergütung des Auf- sichtsrats 139 T €. Die Aufstellung über die individuelle Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ist im Kapitel 10.2 des IFRS-Anhangs 2009 zu finden. AKTIENBESITZ DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER :: Die Auf- sichtsratsmitglieder der 4SC AG hielten zum 31. Dezem- ber 2009 insgesamt 125.875 Aktien und damit 0,3% des Unternehmens (Ziff. 6.6 Satz 2 des Kodex). Wie schon in 2008 engagierten sich Mitglieder von Vorstand und Auf- sichtsrat auch im Jahr 2009 finanziell spürbar im Unter- nehmen, wie der Directors’-Dealings-Tabelle im Kapitel 6.2 dieses Lageberichts zu entnehmen ist. Dies geschah vor allem im Kontext der im November 2009 erfolgreich abgeschlossenen Kapitalerhöhung. 4SC AG :: Geschäftsbericht 2009 :: 43
