Report-Investor: 4SC AG - Geschäftsbericht 2009

6.4 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH § 289 ABS. 4 HGB ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS :: Das Grundkapital der Gesellschaft setzt sich aktuell aus 38.502.739 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zusammen, die über keine weiteren Rechte oder Vorzüge verfügen. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRA- GUNG VON AKTIEN BETREFFEN :: Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10% DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN :: Wesentliche Aktionäre mit einem Stimm- anteil von über 10% sind nach aktuellem Kenntnisstand der Gesellschaft: :: Santo Holding (Deutschland) GmbH, Stuttgart, mit ca. 48,05% :: FCP Anlage AG, Gräfelfing, 16,39% AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNIS VER- LEIHEN :: Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnis verleihen, bestehen nicht. ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN :: Arbeitnehmer, die sich über direkten Aktienerwerb oder Mitarbeiterbeteiligungs- programme am Unternehmen beteiligen, unterliegen keinerlei Stimmrechtsbindung. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG :: Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG geregelt. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der 4SC AG in der Fassung vom 16. November 2009 bestellt der Aufsichtsrat die Vor- standsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine mehr- malige Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. Nur bei einer Bestellung auf weniger als fünf Jahre kann eineVerlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsrats- beschluss vorgesehen werden, sofern dadurch die gesam- te Amtszeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt. Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung erfolgen Abschluss, Abänderung oder Kündigung eines Anstellungsvertrags mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied sowie Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat. Grundsätzlich bedarf eine Änderung der Satzung nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus gemäß § 13 der Satzung der 4SC AG ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN :: Ermächtigungen an den Vorstand, aus von der Hauptversammlung Genehmigten Kapitalia Aktien neu auszugeben oder zurückzukaufen, liegen der- zeit nicht vor. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN :: Wesentliche Vereinbarun- gen der Gesellschaft oder Entschädigungsvereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT VORSTANDS- MITGLIEDERN ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND :: Für die Vorstandsmitglieder Dr. Ulrich Dauer, Dr. Daniel Vitt und Enno Spillner wurde im Rahmen der Neuregelung der Vorstandsverträge im Jahr 2007 eine Vereinbarung ge- troffen, dass im Falle eines Kontrollerwerbs durch einen Dritten und einer in diesem Zusammenhang stehenden Ablösung für die Restlaufzeit des Vertrags die Bezüge voll- ständig ausbezahlt werden, mindestens aber für eine rech- nerische Restlaufzeit von 15 Monaten. 44 :: Lagebericht :: Bericht zur Corporate Governance :: Chancen- und Risikobericht

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