Report-Investor: 4SC AG - Geschäftsbericht 2009

7. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 7.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Das Eingehen gewisser Risiken ist das Kernelement unternehmerischen Handelns und unabdingbar für den Geschäftserfolg. Die 4SC AG ist wie jedes Unternehmen Geschäftsrisiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen poten- ziellen Risiken, die negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben können, gehören die Bereiche Forschung und Entwicklung,geistiges Eigentum, Kooperationen sowie die Finanzierung. ZIELE UND METHODEN DES RISIKOMANAGEMENTS :: Bereits im Jahr 2002 führte die 4SC AG in Übereinstimmung mit dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unter- nehmensbereich) ein umfassendes, computergestütztes Risikomanagement- und Controllingsystem ein. Dieses System ist Bestandteil der Unternehmenssteuerung und -überwachung. Nach einem definierten Prozess werden Risiken durch die Risikoverantwortlichen der verschie- denen Unternehmensbereiche hinsichtlich ihrer Eintritts- wahrscheinlichkeit, ihrer möglichen Schadenshöhe sowie der geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen identifi- ziert, analysiert und bewertet. Die Risikoverantwortlichen berichten in einem regelmäßigen Rhythmus an die Risiko- managementbeauftragte der 4SC AG, die wiederum dann das Management der Gesellschaft über mögliche Risiken informiert. Auf dieser Basis entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat, wie das Unternehmen mit den identifizierten Risiken umgeht. PROZESSMANAGEMENT UND WISSENSCHAFTLICHE PROJEKTE :: ErgänzendzumRisikomanagementsystemundnebeneinem etablierten ERP-System arbeitet das interne Kontrollsystem (IKS) auch mit Bausteinen wie Unterschriftenregelungen, Standard Operating Procedures (SOPs), Arbeitsanweisun- gen, Vier-Augen-Prinzip, Mitarbeitertraining und Notfall- planungen. Sie gelten für alle Unternehmensbereiche. SOPs und Arbeitsanweisungen sind als Teil des Qualitäts- sicherungssystems der 4SC AG schriftliche, verbindliche Anweisungen zur Durchführung von Arbeiten. Während SOPs in der Regel aus Gesetzen resultieren und daher eher allgemeiner Art sind, regeln Arbeitsanweisungen spezifische Vorgänge. Durch die Unterschriftregelung ist definiert, für welche Bestellungen und Rechnungen welche Mitarbeiter zeichnungsberechtigt sind. Maßgeb- lich dabei ist die Höhe der Bestellung / Rechnung, ob der Betrag budgetiert wurde und ob es sich bei dem Unter- zeichnenden um einen Projektmitarbeiter, Projektleiter oder Vorstand handelt. Für die wissenschaftlichen Projekte gibt es regelmäßige Projektmeetings, um diese detailliert zu besprechen. Zu- sätzlich wurde im Jahr 2008 das „Project Portfolio Steering Committee“ (PPSC) für Entwicklungsprojekte eingerichtet. Bestehend aus dem Vorstand, den Projektleitern der Ent- wicklungsprojekte, der Leitung der Forschungsprojekte sowie dem Bereich Business Development trifft sich dieses PPSC ca. alle sechs Wochen. Besprochen werden einerseits Fortschritte und offene Punkte in individuellen Projekten, andererseits jedoch vor allem auch übergreifende und strategische Aspekte. RISIKOMANAGEMENT IM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS :: Die genannten Bestandteile des internen Kontrollsystems wie Unterschriftenregelungen, Arbeitsanweisungen, Vier- Augen-Prinzip und Notfallplanungen gelten auch für den Rechnungslegungsprozess. Das Finanzteam bildet sich kontinuierlich weiter, um die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen im Unternehmen sicher umsetzen zu können. Das Controllingsystem der 4SC AG stützt sich auf die drei Komponenten Planung, Überwachung und Berichterstat- tung. Unter Berücksichtigung der strategischen Geschäfts- planung erstellt die 4SC AG ein Dreijahresbudget für interne Steuerungs- und Kontrollzwecke. Auf Basis dieses Plans sowie der Ist-Zahlen erhält der Vorstand monat- lich alle notwendigen Steuerungs- und Kontrollinforma- tionen. Quartalsweise wird zudem über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Projektfortschritte, Patente und PR / IR berichtet. Mit Hilfe dieser Steuerungsinstrumente sind Vorstand und Controlling in der Lage, Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten. Auch die Erstellung des IFRS-Einzelabschlusses folgt einheitlichen Regeln. Die enge Abstimmung der Buch- haltung mit den Fachabteilungen sowie fest definierte und etablierte Prozesse garantieren einen reibungslosen Rechnungsdurchlauf von der Bestellanforderung bis zur Zahlung der Rechnung. Die überschaubare Größe des Buchhaltungsteams stellt die einheitliche Darstellung gleicher Sachverhalte sicher. Richtlinien zur Vorratsbewer- tung, klare Prozesse zur Rechnungsstellung an Kunden sowie zur Erfassung noch nicht abgerechneter Lieferan- tenleistungen garantieren darüber hinaus die korrekte Er- fassung auch von Geschäftsvorfällen, die inhaltlich durch die Fachabteilungen betreut werden. Innerhalb des ERP-Systems gelten konkret ausgestaltete Zugriffsregelungen. Änderungen dieser Rechte bedürfen der Zustimmung. Dies stellt die Sicherheit der Buchungen und die entsprechenden Funktionstrennungen innerhalb des Systems sicher. 7.2 RISIKEN DER GESELLSCHAFT Die nachfolgend aufgeführten Einzelrisiken stehen teil- weise in Zusammenhang und können sich gegenseitig positiv oder negativ beeinflussen. Das Eintreten einzelner oder mehrerer Risiken könnte nachteilige Auswirkungen auf die Produktentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und / oder den Aktienkurs der 4SC AG haben. 7.2.1 BRANCHENBEZOGENE RISIKEN WETTBEWERB :: Kurze Technologiezyklen und hohe Inno- vationskraft kennzeichnen die Biotechbranche. Das Risiko für die 4SC AG besteht darin, dass andere Technologien auf den Markt kommen, mit denen neue Medikamenten- kandidaten in den von der 4SC AG behandelten Indika- tionen kostengünstiger oder schneller entwickelt werden und gegebenenfalls eine schnellere Markteinführung er- reichen. Zudem entwickeln Wettbewerber Medikamentenkandida- ten in Indikationsgebieten, die auch die 4SC AG adressiert. Die Zulassungsbehörden könnten diese konkurrierenden Medikamentenkandidaten bevorzugt zulassen – sei es aufgrund ihrer besseren Wirksamkeit, Verträglichkeit oder ihres Nebenwirkungsprofils. Mögliche Folgen für die von der 4SC AG entwickelten und zu lizenzierenden Medika- mentenkandidaten sind, dass sie gar nicht oder nur einge- schränkt zugelassen werden oder sich nicht ausreichend stark und lange am Markt etablieren. Dies führt gege- benenfalls dazu, dass die 4SC AG keine Partnerschaften 4SC AG :: Geschäftsbericht 2009 :: 45

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