Die Änderungen an IAS 32 und IAS 1 regeln die Bilanzierung von so genannten kündbaren Finanzinstrumenten, die nunmehr als Eigenkapital einzustufen sind. Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 stellen die Definition von Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen klar. Mit den Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 wird klargestellt, wie eingebettete Derivate zu behandeln sind, wenn ein hybrider Vertrag aus der Kategorie „ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ umgegliedert wird. Alle genannten Änderungen an bestehenden Standards hatten keine Auswirkungen auf den vorliegenden Jahresabschluss und nach derzeitigem Stand ist auch nicht zu erwarten, dass sie Auswir- kungen auf die künftigen Jahresabschlüsse der 4SC AG haben werden. Die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 geben Aufschluss über den Zeitpunkt des Inkraft- tretens und die Übergangsvorschriften für die Änderungen an den Standards, die der IASB am 13. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Da die 4SC AG den Jahresabschluss 2008 bereits auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1004 / 2008 vorgelegt hat, haben die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 keine Auswirkungen auf den vorliegenden Jahresabschluss. Durch die Änderungen an IFRS 4 und IFRS 7 werden genauere Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zum Liquiditätsrisiko bei Finanzinstrumenten vorge- schrieben. Für die 4SC AG zogen diese Änderungen erweiterte Anhangsangaben nach sich, hatten jedoch keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Verbesserungen der IFRS im Rahmen des Annual Improvement Projects hatten keine Auswirkungen auf den vorliegenden Jahresabschluss und nach derzeitigem Stand ist auch nicht zu erwarten, dass sie Auswirkungen auf die künftigen Jahresabschlüsse der 4SC AG haben werden. NICHT VORZEITIG ANGEWANDTE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN :: Darüber hinaus bestehen die folgenden, von der EU übernommenen Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards. Da deren Anwendung für den vorliegenden Jahresabschluss noch nicht verpflichtend ist, hat die 4SC AG auf eine vorzeitige freiwillige Anwendung verzichtet. Standard Titel Inkrafttreten1 Veröffentlichung durch die EU IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen 29.03.2009 26.03.2009 IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 30.06.2009 05.06.2009 Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse 30.06.2009 12.06.2009 Änderungen an IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse 30.06.2009 12.06.2009 Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 30.06.2009 16.09.2009 IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer 31.10.2009 27.11.2009 IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerte durch einen Kunden 31.10.2009 01.12.2009 IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien 31.12.2009 23.07.2009 Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards 31.12.2009 26.11.2009 Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung 31.01.2010 24.12.2009 1 :: für Geschäftsjahre, die nach dem Datum beginnen Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten, dass die Änderungen an IFRS 1 und die Interpretationen IFRIC 12, IFRIC 15, IFRIC 16, IFRIC 17 und IFRIC 18 Auswir- kungen auf künftige Jahresabschlüsse der Gesellschaft haben werden. Da es sich bei den Änderungen an IAS 39 um Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung von Sicherungs- geschäften und bei den Änderungen an IAS 32 um Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung von bestimmten Bezugsrechten handelt, geht die 4SC AG zum derzeitigen Zeitpunkt ebenso davon aus, dass diese Änderungen keine Auswirkungen auf künftige Jahresabschlüsse der Gesellschaft haben werden. Hinsichtlich der Änderungen an IAS 27 und IFRS 3 ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht verlässlich abzuschätzen, inwieweit diese Auswirkungen auf künftige Jahresabschlüsse der 4SC AG haben werden. 4SC AG :: Geschäftsbericht 2009 :: 61
