Ende Dezember 2006 hat die 4SC AG die weltweiten Exklusivrechte an ihren QSB- Substanzen an die Quiescence Technologies LLC. (vormals QuoNova LLC.), Melbourne, Florida, USA, veräußert. Neben dem Verkaufserlös erhielt die 4SC AG eine Direktbetei- ligung an der QuoNova LLC. in Höhe von 10,0%. Diese wurde bisher als assoziiertes Unternehmen nach den Vorschriften von IAS 28 unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert, da die 4SC AG durch die Zugehörigkeit zum Geschäftsführungsgremium und durch wesentliche Geschäftsvorfälle mit der Quiescence Technologies LLC. über potenziell maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft verfügte. Im Laufe des Geschäfts- jahrs 2008 wurde die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft entsprechend dem geplanten Projektverlauf reduziert. Darüber hinaus vermeidet es die 4SC AG aufgrund der derzeit unklaren wirtschaftlichen Situation bei der Quiescence Technologies LLC. bis auf Weiteres, Vorleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit zu erbringen. Somit existierten im Berichtsjahr keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit der Beteiligung. Des Weiteren besteht seit dem 2. Februar 2009 keine Zugehörigkeit mehr zum Geschäftsführungs- gremium, da Dr. Ulrich Dauer das Mandat im Board of Directors der Quiescence Technologies LLC. niedergelegt hat. Insgesamt verfügt die 4SC AG somit zum 31. Dezem- ber 2009 über keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft, sodass eine Bilanzie- rung nach den Vorschriften von IAS 28 ausscheidet. Stattdessen wird die Beteiligung nun als Finanzanlage gemäß IAS 39 ausgewiesen und als „Available-for-sale“ kategorisiert. Seit Mai 2008 hält die 4SC AG an der in Bonn ansässigen Nexigen GmbH eine Beteili- gung in Höhe von 3,7%. Mit dieser Beteiligung hatte die 4SC AG eine Übernahmeoption erhalten, welche ihr das exklusive Recht einräumte, Nexigen binnen 15 Monaten (d.h. bis August 2009) vollständig zu übernehmen. Am 15. Mai 2009 gab das Management der 4SC AG bekannt, diese Option nicht auszuüben und die Nexigen GmbH somit nicht zu übernehmen. Die 4SC AG kann somit zum 31. Dezember 2009 keinen maßgeblichen Ein- fluss auf das Beteiligungsunternehmen ausüben: Einerseits unterschreitet der Anteil an dem Beteiligungsunternehmen die 20%-Grenze deutlich. Andererseits verfügt die Gesellschaft über keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit der Nexigen GmbH und stellt nur eines von drei Beiratsmitgliedern. Bei der Beteiligung handelt es sich somit um Wert- papiere, die nach IAS 39 als „Available-for-sale“ zu kategorisieren sind. Die Bewertung erfolgt gemäß IAS 39.43 zum beizulegenden Zeitwert, der zum Bilanzstichtag dem Transaktionspreis entspricht. VORRÄTE :: Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungserlös gemäß IAS 2.9 bewertet. Die FIFO-Methode gemäß IAS 2.27 findet als Zuordnungsverfahren grund- sätzlich Anwendung. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN :: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertbe- richtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Diese Wertberichtigungen für zweifel- hafte Forderungen beruhen auf der Einschätzung des Managements zur Einbringbarkeit bestimmter Kundenforderungen und werden vorgenommen, sofern objektive Hinweise dafür vorliegen, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden. FORDERUNGEN GEGEN ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN UND GEGEN BETEILIGUNGEN :: Forderungen gegen assoziierte Unternehmen bzw. gegen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich einer Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Die Anschaf- fungskosten entsprechen dabei dem Stichtagswert der gegebenen Gegenleistung bzw. werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung erwartet wird. Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen beruhen auf der Einschätzung des Managements über die Einbringbarkeit bestimmter Forderungen und werden vorgenommen, sofern objektive Hinweise dafür vorliegen, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Konditionen eingehen werden. SONSTIGE FINANZANLAGEN / SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE :: Bei den sonstigen Finanzanlagen und den sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39. Diese werden in Abhängigkeit des Einzelfalls entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit- wert bewertet werden („At fair value through profit or loss“) oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte („Available-for-sale“) klassifiziert. Die Klassi- fizierung der finanziellen Vermögenswerte in Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, beinhalten Wertpapiere, die der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet werden. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden nach IAS 39.55a erfolgs- wirksam erfasst. Finanzinstrumente, die der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zuzuordnen sind, sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Folge resultierenden Gewinne und Verluste – mit Ausnahme von Wert- berichtigungen nach IAS 39.67 ff. – werden nach IAS 39.55b solange erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (Position Neubewertungsrücklage), bis der finanzielleVermögenswert ausgebucht wird. Zu diesem Zeitpunkt wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oderVerlust im Ergebnis abgebildet. Die mittels der Effektivzinsmethode berech- neten Zinsen werden dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Falle der Beteiligungen an der Nexigen GmbH und der Quiescence Technologie LLC, die ebenfalls nach IAS 39 als „zur Veräußerung verfügbar“ zu kategorisieren sind, erfolgt die Bewertung gemäß IAS 39.43 zum beizulegenden Zeitwert. Regelmäßig, mindestens jedoch zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte dieser finanziellenVermögenswerte daraufhin überprüft, ob ein aktiver Markt vorhanden ist und ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Für gehaltene Eigenkapital- instrumente ist eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes ein objektiver Hinweis auf eine möglicherweise vorzunehmende Wertminde- rung. Dieser Aufwand wird sofort ergebniswirksam erfasst. 4SC AG :: Geschäftsbericht 2009 :: 63
