Die Finanzinstrumente werden nach IAS 1.60 abhängig von der Restlaufzeit zum Bilanzstichtag in lang- und kurzfristigeVermögenswerte gegliedert.Finanzinstrumente mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr werden als sonstige Finanz- anlagen innerhalb der langfristigenVermögenswerte ausgewiesen. Finanzinstrumente mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von weniger als einem Jahr werden, sofern sie nicht die Ansatzkriterien nach IAS 7.7 erfüllen, als sonstige finanzielle Vermögenswerte inner- halb der kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen. Analog zu den Finanzinstrumenten im Sinne des IAS 39 werden Festgeldanlagen, die eine ursprüngliche Laufzeit von mehr als drei Monaten haben, in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Sofern die finanziellenVermögenswerte die Ansatzkriterien nach IAS 7.7 erfüllen, werden sie als Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE :: Die sonstigenVermögenswerte umfassen alle die Forderun- gen, die nicht in einer eigenen Bilanzposition ausgewiesen werden. Sie werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung erwartet wird. ZAHLUNGSMITTEL & ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE :: Die Zahlungsmittel umfassen Kassen- bestand, Bankguthaben und kurzfristig angelegte Termingelder. Die Zahlungsmittel- äquivalente umfassen andere kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen mit einer ursprünglichen Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten, die gleichzeitig nur unwesent- lichen Wertschwankungen unterliegen. Sie sind zum Nennwert angesetzt. SCHULDEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN / SCHULDEN GEGENÜBER ASSOZIIERTEN UN- TERNEHMEN :: Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie Schulden gegen- über assoziierten Unternehmen sind gemäß IAS 1.60 kurzfristige Schulden und werden demnach mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie werden ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt oder erloschen ist. RÜCKSTELLUNGEN UND ABGEGRENZTE SCHULDEN :: Rückstellungen und abgegrenzte Schul- den werden gemäß IAS 37.14 gebildet, wenn aus einem Ereignis aus der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Nach IAS 37.11 können Rückstellungen dadurch von den abgegrenzten Schulden unter- schieden werden, dass bei ihnen Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts oder der Höhe der künftig erforderlichen Ausgaben bestehen. Abgegrenzte Schulden werden nach IAS 37.11 als Teil der sonstigen Schulden ausgewiesen, wohingegen der Ausweis der Rückstellungen separat erfolgt. Existiert bei einer Rückstellung eine Bandbreite möglicher Ereignisse, innerhalb derer die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Punkte gleich groß ist, wird gemäß IAS 37.39 der Mittelpunkt der Bandbreite verwendet. Zum 31. Dezember 2009 hat die 4SC AG sowohl Verpflichtungen, die die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Rückstellungen erfüllen, als auch Verpflichtungen, die als abgegrenzte Schulden in den sonstigen Schulden ausgewiesen werden. SONSTIGE SCHULDEN :: Die sonstigen Schulden umfassen neben den abgegrenzten Schulden alle Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft, die nicht in einer eigenen Bilanzposition ausgewiesen werden. Sie werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. ERTRAGSTEUERN :: Die tatsächlichen Steuerschulden aus Ertragsteuern für die laufende und für frühere Perioden sind nach IAS 12.12 in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Schuld anzusetzen. Falls der auf die laufende oder frühere Perioden entfallende und bereits bezahlte Betrag den für diese Perioden geschuldeten Betrag übersteigt, so ist der Unterschiedsbetrag als Vermögenswert anzusetzen. Dabei werden die Erstattungsansprüche oder Schulden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 bilanziert. Sie werden auf Basis temporärer Unterschiede zwischen den IFRS- und Steuerbilanzansätzen der Vermögenswerte und Schulden gebildet. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder bereits rechtskräftig beschlossene zukünftige Steuersätze verwendet. Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste werden gemäß IAS 12.34 nur in dem Umfang als Vermögenswert bilanziert, in der es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch zu realisieren. Gemäß IAS 1.56 dürfen latente Steueransprüche und -schulden nicht als kurzfristigeVermögenswerte und Schulden ausgewiesen werden. UMSATZREALISIERUNG :: Das Geschäftsmodell der 4SC AG zielt darauf ab, Umsätze aus angestrebten Lizenzgebühren, Vorabzahlungen, Meilensteinzahlungen und Umsatz- beteiligungen zu generieren. Weitere Umsätze erschließt sich die 4SC AG, indem sie ihre Technologieplattform und ihr Know-how im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen Partnern und Kunden aus der Pharma- und Biotechnologiebranche als Dienstleistungs- paket zur Verfügung stellt. Umsätze aus Kooperationsvereinbarungen werden für Forschungsleistungen abgerechnet, die im Rahmen der jeweiligen Kooperationsverträge erbracht werden. Diese Beträge werden im Allgemeinen entsprechend ihrem Dienstleistungscharakter auf Basis von Pauschalbeträgen pro abgerechnetem Wissenschaftler („FTE“) berechnet. Vor der Leis- tungserbringung eingehende Beträge werden als erhaltene Anzahlungen passiviert und zu jedem Periodenstichtag gemäß dem sich aus dem Projekt-Controlling ergebenden, aktuellen Leistungsfortschritt ertragswirksam aufgelöst. 64 :: Anhang :: Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungs-Methoden
