Vorabzahlungen (Upfront payments) fallen zu Beginn einer Kooperation an. Sie sind eine Vorauszahlung nachVertragsabschluss, ohne dass bereits eine bestimmte Leistung erbracht wurde. Umsätze aus Vorabzahlungen werden als Umsatzabgrenzungsposten passiviert und über die Vertragslaufzeit ertragswirksam erfasst. Meilensteinzahlungen richten sich nach dem Erreichen von im Vorfeld vertraglich definierten Zielen. Deren Erreichen hängt von wesentlichen Voraussetzungen ab, so dass die daraus resultierenden Umsätze erst als solche gebucht werden, nachdem der Meilenstein vollständig erreicht und das Erreichen der vertraglichen Inhalte vom Geschäftspartner bestätigt wurde. Umsatzbeteiligungen (Royalties) sind Erlöse, die aus dem Verkauf von Produkten bzw. Produktkandidaten resultieren, die aus Forschungsarbeiten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen hervorgehen. Sie werden zu dem Zeitpunkt als Umsatzerlöse realisiert, zu dem der Kooperationspartner Außenumsätze erwirtschaftet, die zur Entstehung von Umsatz- beteiligungen führen. Werden Lizenzen für eine vertraglich definierte, zeitlich begrenzte Periode vergeben, werden die Einnahmen als Lizenzgebühren entsprechend abgegrenzt und als Umsatzerlöse verbucht. Werden Lizenzen unwiderruflich veräußert, werden die Einnahmen zum Zeitpunkt der Übertragung der Nutzungsrechte in voller Höhe als Umsatzerlöse gebucht. IAS 11 findet keine Anwendung, da es sich bei der Leistungserstellung nicht um eine langfristige, kundenspezifische Fertigung nach IAS 11.3 und IAS 11.5 handelt. UMSATZKOSTEN :: Als Umsatzkosten werden die den Umsatzerlösen direkt zurechenbaren Personal-, Material- und sonstigen Kosten ausgewiesen. VERTRIEBS-, FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGS- UND VERWALTUNGSKOSTEN :: Folgende Kosten der jeweiligen funktionalen Bereiche werden als Vertriebskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Verwaltungskosten erfasst: :: Direkte Personal- und Materialkosten :: Abschreibungen :: Sonstige direkte Kosten :: Anteilige Gemeinkosten Forschungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der planmäßigen Suche nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen anfallen. Sie sind nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, die Forschungsergeb- nisse technisch und kommerziell umzusetzen. Sie werden aktiviert, wenn bestimmte Voraussetzungen nach IAS 38.57 erfüllt sind. Bei der 4SC AG sind die Voraussetzungen zur Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 aufgrund der bis zur Kommerzialisierung bestehenden Risiken nicht vollständig erfüllt. Daher werden auch die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND :: Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20.12 planmäßig in der Periode als Ertrag erfasst, in der die Aufwendungen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen, angefallen sind. Da es sich bei den Zuwendungen um Erstattungen für Forschungsaufwendungen handelt, werden diese mit den Forschungs- und Entwicklungskosten der betreffenden Periode saldiert und im Anhang separat erläutert. SONSTIGE ERTRÄGE :: Zu den sonstigen Erträgen gehören alle Erträge aus der gewöhnli- chen Geschäftstätigkeit, soweit sie nicht in den Finanzerträgen ausgewiesen werden oder soweit es sich nicht um Erstattungen für Forschungsaufwendungen handelt. Die 4SC AG generiert Erträge im Wesentlichen aus der Untervermietung von nicht benötigten Labor- und Büroflächen sowie durch sonstige Kostenerstattungen. Erträge aus der Untervermietung werden periodengerecht erfasst. Sofern Beträge für zukünftige Zeiträume vereinnahmt werden, werden sie nur pro rata temporis erfasst. Dazu wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, der in den folgenden Monaten entsprechend aufgelöst wird. Kostenerstattungen werden, sofern es sich um Rückvergütungen handelt, zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs realisiert bzw., wenn die Kosten weiterbelastet werden, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. 2.4 VERWENDUNG VON SCHÄTZWERTEN Bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses musste der Vorstand einige Schätzungen und Annahmen treffen, die den ausgewiesenen Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Offenlegung von ungewissen Vermögenswerten und Eventualschulden zum Bilanzstich- tag sowie die Aufwendungen und Erträge innerhalb der Berichtsperiode beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Am Bilanzstichtag hat der Vorstand im Wesentlichen folgende zukunftsbezogene An- nahmen getroffen und folgende erhebliche Quellen an Schätzungsunsicherheiten identifiziert: WERTMINDERUNGEN :: Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmen- werts sowie der erworbenen immateriellen Vermögenswerte (Patente) erforderte die Schätzung des Nutzungswerts auf Basis der voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und des angemessenen Abzinsungssatzes. Faktoren wie geringere als erwartete Umsätze und daraus resultierende niedrigere Nettozahlungs- ströme, aber auch Änderungen der Abzinsungsprozentsätze könnten auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowie letztendlich auf die Höhe der Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert wesentliche Auswirkungen haben. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen musste der Vorstand die Ein- bringbarkeit auf Basis der Bonität des Kunden einschätzen. Sich ändernde Bonitäten könnten zu einer Wertberichtigung der Forderung führen. 4SC AG :: Geschäftsbericht 2009 :: 65
