BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS DEN UNEINGESCHRÄNKTEN BESTÄTIGUNGSVERMERK HABEN WIR WIE FOLGT ERTEILT: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Einzelabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigen- kapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang – unter Einbezie- hung der Buchführung und den Lagebericht der 4SC AG, Planegg, Landkreis München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Einzelabschluss und Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden handels- rechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Be- urteilung über den Einzelabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Einzelabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Lagebericht vermittelten Bildes derVermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus- wirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs- handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaft- liche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs- bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Einzelabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstel- lung des Einzelabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. :: Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Einzelabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lage- bericht steht in Einklang mit dem Einzelabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Abschnitt 9.2 des Lageberichts hin. Dort ist ausgeführt, dass die Gesellschaft zur Sicherung des mittel- und langfristigen Fortbestands auf die Zuführung von weiterem Eigen- oder Fremdkapital angewiesen sein wird, falls keine ausreichenden Liquiditäts- zuflüsse durch Kooperationen und Lizenzierungen generiert werden können.“ München, den 15. März 2010 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PASTOR RAHN Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer 4SC AG :: Geschäftsbericht 2009 :: 89
