22 Ahlers AG 2008/09 corporate Governance Bericht Corporate Governance steht für eine gute und verantwortungsbewusste Unternehmens- führung und -kontrolle, die im Interesse aller Stakeholder auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet sind. Diese Definition bildet das Fundament der engen und effizienten Zusam- menarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der Ahlers AG, der transparenten Kommunikation mit den Aktionären sowie der ordnungsgemäßen Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Version vom 18. Juni 2009 entspricht die Ahlers AG weitestgehend. Lediglich in sieben Punkten weicht Ahlers auch weiterhin aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten von den Empfehlungen ab. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2009 gemeinsam die nach § 161 AktG erforderliche Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären dauerhaft unter www.ahlers-ag.com zugänglich gemacht. Zusätzlich ist sie auf Seite 24 abgedruckt und somit Bestandteil dieses Corporate Governance Berichts. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die Ahlers AG verfügt sowohl über Stammaktien als auch über Vorzugsaktien. Während jede Stammaktie eine Stimme auf der Hauptversammlung gewährt, sind die Vorzugsaktien stimmrechtslos. Alle zur Entscheidungsbildung benötigten Unterlagen stehen den Aktionären rechtzeitig auch auf der Unternehmenshomepage zur Verfügung. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen von der Ahlers AG zur Verfügung gestellten Stimmrechtsvertreter ausüben und ihnen Weisungen erteilen. Im Anschluss an die Haupt- versammlung werden den Aktionären sowohl die Rede der Vorstandsvorsitzenden als auch alle Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat der Ahlers AG arbeiten eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwick- lung, die Unternehmensplanung, die Risikolage, das Chancen- und Risikomanagement sowie die Compliance. Dabei erläutert und begründet er mögliche Abweichungen des Geschäfts- verlaufs von den aufgestellten Plänen. Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand und steht ihm beratend zur Seite. Bedeutende Geschäftsvorgänge benötigen die Zustimmung des Auf- sichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat pflegen ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zu den Belangen des Unternehmens statt. So kann der Aufsichtsrat die Unternehmens- führung auf einer optimalen Informationsgrundlage mit Empfehlungen und Ratschlägen begleiten. Alle Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2008/09 fanden im Beisein des Vorstands statt, bei Bedarf kann der Aufsichtsrat auch alleine tagen.
