Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2009Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2008 2009

51 KonZernlAGeBerIcht Nach § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Ahlers AG aus mindestens einem Mitglied. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Anzahl der Vorstandsmitglieder und kann einen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden oder stellvertretenden Sprecher des Vorstands berufen. Es können auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Satzungsänderungen können gemäß der gesetzlichen Vorschriften der §§ 179 ff. AktG mit der Zustimmung von mindestens drei Vierteln des bei der Hauptversammlung vertre- tenen Grundkapitals beschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist befugt Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, selbst vorzunehmen. Der Vorstand ist gem. § 4 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, bis zum 30. April 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder stimmrechts- loser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 21,6 Mio. EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31. Oktober 2010 eigene Aktien, gleich welcher Gattung (Stamm- oder Vorzugsaktien), bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeit- punkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Es existieren keine Vereinbarungen des Unternehmens für den Fall eines Kontroll- wechsels. Ebenso bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder anderen Arbeitnehmern im Falle eines Übernahmeangebots. NACHTRAGSBERICHT Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung aufgetreten, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

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