Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2009Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2008 2009

91 KonZernAnhAnG 2. GRUNDLAGEN DER BILANZIERUNG Der Konzernabschluss der Ahlers AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IFRS (IFRIC) und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwenden- den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 30. November 2009 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Herausgegebene, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nicht vorzeitig angewandt. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern- Eigenkapitalspiegel, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie in dem Konzernanhang und dem Konzernlagebericht werden Vergleichszahlen des Vorjahres angegeben. Der Konzernabschluss wurde grundsätzlich auf Grundlage historischer Anschaffungs- kosten aufgestellt. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich lediglich bei derivativen Finanzinstru- menten, die zu Marktwerten bewertet wurden, sofern die Marktwerte zuverlässig bestimmt werden konnten. Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des IASB erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwen- det werden, die sich auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schul- den, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf die Festlegung wirt- schaftlicher Nutzungsdauern, die Bestimmung der Nettoveräußerungswerte im Rahmen der Vorratsbewertung, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbar- keit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Festlegung von Cashflows, Wachstumsraten und Diskontierungsfaktoren im Zusammenhang mit Wertminderungsprüfungen und der Bewertung von Marken. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen ab- weichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis ergebniswirksam berücksichtigt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkosten- verfahren. Änderungen von Schätzungen Der Konzern hat beschlossen, seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Hinblick auf die Nutzungsdauern von Ladeneinrichtungen und Kraftfahrzeugen zu ändern und pros- pektiv anzuwenden. Der dadurch entstandene erhöhte Aufwand ist in den Abschreibungen enthalten und hatte keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis.

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