Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2009Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2008 2009

92 Ahlers AG 2008/09 Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Darüber hinaus hat der Konzern die folgenden neuen bzw. überarbeiteten und für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Verlautbarungen angewandt, die im Geschäftsjahr 2008/09 erstmalig verbindlich anzuwenden waren: • IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“ (2007) • IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindest- finanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung“ (2007) Die Anwendung dieser Verlautbarungen hatte mit Ausnahme von zusätzlichen Anhangangaben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Folgende für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Verlautbarungen sind zum 30. November 2009 veröffentlicht, aber zu diesem Stichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden (jeweils unter Angabe des Geschäftsjahresbeginns ihrer erstmaligen verpflich- tenden Anwendung): • IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ (2007), am/nach 1. Januar 2009 • Änderung des IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ (2007), am/nach 1. Januar 2009 • Änderungen zu IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse“ (2008), am/nach 1. Januar 2009 • Änderungen zu IAS 32 „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“ (2008), am/nach 1. Januar 2009 • Änderungen zu IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ (2008), am/nach 1. Januar 2009 • IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ (2008), am/nach 1. Juli 2009 • IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ (2009), am/nach 1. Januar 2009 • IFRS 8 „Geschäftssegmente“ (2006), am/nach 1. Januar 2009 • „Verbesserungen von IFRS“ (2008) umfassen nicht dringende, aber notwendige kleinere Änderungen von insgesamt 21 Standards, am/nach 1. Januar 2009 • „Verbesserungen von IFRS“ (2009) umfassen nicht dringende, aber notwendige kleinere Änderungen von insgesamt neun Standards, am/nach 1. Januar 2010 Die Umsetzung erfolgt im Jahr der erstmalig verpflichtenden Anwendung. Von den Möglichkeiten vorzeitiger Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Mit der Ausnahme zusätzlicher bzw. modifizierter Anhangangaben werden bei der erstmaligen Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

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