Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2009Report-Investor: Ahlers AG - Geschäftsbericht 2008 2009

97 KonZernAnhAnG Die Nutzungsdauern, die Restwerte und die Abschreibungsmethoden für Sachanla- gen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens im Einklang stehen. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer oder unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden planmäßig über drei bis acht Jahre linear abgeschrieben. Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit un- bestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern sie werden jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, auf Ihre Werthaltigkeit untersucht und sofern notwendig auf den erzielbaren Betrag abge- schrieben. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird in jeder Berichtsperiode überprüft, ob für diese Vermögenswerte weiterhin die Ereignisse und Umstände die Einschätzung einer unbestimmbaren Nutzungsdauer rechtfertigen. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, wird eine Wertaufholung auf diese Vermögenswerte vorgenommen. Die Nutzungsdauern, die Restwerte und die Ab- schreibungsmethoden werden mindestens an jedem Geschäftsjahresende überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Forschungs- und Entwicklungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Die Bedingungen für die Aktivierung von Entwicklungskosten sind nicht erfüllt. Kunstgegenstände Nach IFRS existiert kein Standard, der ausdrücklich auf Kunstgegenstände zutrifft, da diese weder Vorräte, noch Sachanlagen, noch immaterielle Vermögenswerte, noch finan- zielle Vermögenswerte darstellen. IAS 8 schreibt in diesen Fällen vor, dass Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden sind, die für die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung der Adressaten von Bedeutung sind und zuverlässige Informationen ergeben. Dafür sind Anforderungen und Anwendungsleitlinien in Standards und Interpreta- tionen anzuwenden, die ähnliche und verwandte Fragen behandeln. Für Kunstgegenstände wird deshalb auf IAS 16, Sachanlagen, zurückgegriffen. Die Bilanzierung erfolgt demnach zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei der Mehrzahl der Kunstgegenstände sind wir von einem Restwert ausgegangen, der den Anschaffungskosten entspricht. Daher wird für diese Kunstgegenstände keine planmäßige Abschreibung vorgenommen.

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