AIX TRON 2009 041DIE pErformancE // CORpOR ATe GOveRNANCe eRkl äRuNG so wurde beispielsweise die Gesamtvergütung (ziffern 4.2.2. und 4.2.3. DCGk) aller derzeit amtierenden vorstandsmitglieder jeweils vom gesamten Aufsichtsrat unter Berücksichtigung entsprechender Angemessenheits- und Nachhaltigkeitskriterien festgesetzt. Die Offenlegung der Gesamt-vorstandsvergütung, unterteilt in fixe und variable vergütungsbestandteile (Barvergütung und Optionsrechte), erfolgt unter Namensnennung der vorstandsmitglieder bereits seit dem Geschäftsjahr 2006. Die vermögensschaden-haftpflichtversicherungen (D&O-versicherungen) aller vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurden zum verlängerungs- zeitpunkt 1. Januar 2010 an die Neuregelungen (gemäß ziffer 3.8. DCkG) angepasst. Die seit 2008 verschärften Regelungen zu Abfindungen und zusagen für leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der vorstandstätigkeit infolge eines kontrollwechsels („Change of Control“) (ziffer 4.2.3. Abs. 4 und 5 DCGk) werden bei Neuverträgen seit 2005 bereits befolgt. Altverträge wurden im Rahmen ihrer verlängerung im Geschäftsjahr 2009 entsprechend ange- passt. hiernach haben im Falle eines „Change of Control“-Tatbestands die einzelnen vorstands- mitglieder Anspruch auf eine Abfindung in höhe der für die Restlaufzeit des Anstellungs- vertrags von der Gesellschaft voraussichtlich geschuldeten festen und variablen Bezüge, maximal aber in höhe von zwei Jahresbezügen. Das neu in den Corporate Governance kodex aufgenommene Thema „Diversity“ bei der zusam- mensetzung des vorstands (ziffer 5.1.2. Abs. 1 DCGk) ist sowohl im hinblick auf Internationalität als auch berufliche vorerfahrung und Fachwissen ebenfalls bereits in der vergangenheit berück- sichtigt worden. Den vorsitz des prüfungsausschusses hat seit 2005 ein unabhängiges und sachkundiges Mitglied des Aufsichtsrats (ziffer 5.3.2. DCGk). Der Forderung nach vielfalt („Diversity“) inner- halb des Aufsichtsrats (ziffer 5.4.1. DCGk) ist unserer Ansicht nach aufgrund der vielseitigen kompetenzen (im hinblick auf die Bereiche Finanzen, kapitalmarkt sowie Technologie und Märkte) Rechnung getragen. ( 2.1.2 ) AkTIONäRe uND hAupTveRsAMMluNG Im Geschäftsjahr 2009 fand die ordentliche hauptversammlung am 20. Mai in Aachen statt. Die einladung zur hauptversammlung wurde im elektronischen Bundesanzeiger gemäß den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht bekannt gemacht und enthielt unter anderem die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der verwaltung bzw. des Aufsichtsrats sowie die Bedingungen für die Teilnahme an der hauptversammlung und die Ausübung des stimmrechts. Die AIXTRON-ADs (American Depositary shares)-Inhaber erhielten darüber hinaus rechtzeitig spezielle Formulare zur erteilung von Weisungen über die Ausübung des stimmrechts. Alle vom Gesetz verlangten Berichte und unterlagen standen ab der einberufung der hauptversammlung
