Kapitalstruktur, Vorstand und Kontrollwechsel / Corporate Governance | 25 oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende richtet • um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Umtausch- und Bezugsrechten, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, in dem Umfang ein Bezugsrecht auf die Genussrechte zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer etwaigen Wandlungspflicht zustünde, oder • soweit Genussrechte gegen Sachleistungen begeben werden und der Ausschluss des Bezugsrechts im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Genussrechte zu bestimmen, insbesondere Ausgabekurs, Stückelung, Laufzeit, Höhe der jährlichen Ausschüttung, Kündigung sowie Teilhabe an der Verteilung des Gewinns und des Liquidationserlöses, bei Ausgabe von Genussrechten mit Umtausch- und Bezugsrechten die Ausübungszeiträume und etwaige Wandlungspflichten. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots Mit den Arbeitnehmern des Balda-Konzerns bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Die Vorstandsverträge sehen eine finanzielle Entschädigung im Falle eines Übernahmeangebots nur bei Eigenkündigung innerhalb eines begrenzten, kurzen Zeitraums vor. Corporate Governance Corporate Governance bei Balda Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Corporate Governance ist seit dem Bestehen von Balda als Aktiengesellschaft fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Balda folgt und wird den Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex in der jüngsten Fassung vom 18. Juni 2009 mit bestimmten Ausnahmen folgen. Die Entsprechenserklärung 2009 nach § 161 AktG ist auf der Balda-Website (www.balda.de) unter Investor Relations / Corporate Governance den Aktionären wie auch der Öffentlichkeit zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich. Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung stellt die Arbeitsweise zwischen Aufsichtsrat und Vorstand des Balda-Konzerns dar. Auch sie ist auf der Balda-Website (www.balda.de) unter Investor Relations / Corporate Governance abrufbar. Vergütung des Aufsichtsrats Balda unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft („AG“) dem deutschen Aktienrecht. Daher verfügt der Konzern über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus zwei Vorständen und satzungsgemäß drei Aufsichtsratsmitgliedern. Mit Wirkung zum 31. Mai 2009 ist Dr. Axel Bauer aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 3. Juli 2009 schieden Aufsichtsratsvorsitzender Richard Roy und Aufsichtsratsmitglied Michael Sienkiewicz aus dem Aufsichtsgremium der Gesellschaft aus. Die Aktionäre der Balda AG wählten auf der Hauptversammlung des Unternehmens am 3. Juli 2009 in Bielefeld drei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Das Gremium setzt sich aus Dino Kitzinger, München, Mark Littlefield, San José, Kalifornien/USA und Thomas J. Leonard,
