88 | Anhang einen Dritten überträgt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die in dem Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden diese finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert wurden. In dieser Kategorie erfolgt der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Zu jedem Stichtag ist der beizulegende Zeitwert zu ermitteln. Die Folgebewertung variiert für die unterschiedlichen Kategorien finanzieller Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten und ist im Rahmen der Bilanzierungsmethoden der jeweiligen Bilanzposten im Detail beschrieben. Grundsätzlich werden Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (ohne Derivate und solche die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten finanziellen Verbindlichkeiten) mit den fortgeführten Anschaf- fungskosten bewertet. Alle anderen originären und derivativen Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit wird der Betrag bezeichnet, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei der Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzins- methode sowie abzüglich etwaiger Minderung für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem unter sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Die Balda AG setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Währungsrisiken ein. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Die derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS in der Kategorie ’erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder finanzieller Verbindlichkeiten’ zu erfassen. Demgemäß werden sie bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Marktwerte vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der Gegenleistung, bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten unter Einbeziehung von Transaktionskosten, entsprechen. Durch den Ansatz von Einzelwertberichtigungen wurde für geschätzte uneinbringliche Beträge allen bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen wurden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren voraussichtlichen Nettoveräußerungserlös. Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts bzw. nach dem First-In-First-Out- Verfahren berechnet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten herstellungsbezogene Gemeinkostenzuschläge und Abschreibungen. Die Werkzeugaufträge werden nach der „completed-contract-method“ bewertet. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und gegebenenfalls vermindert um Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Den Abschreibungen liegen grundsätzlich die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:
