Anhang | 89 Jahre Gebäude 33 bis 50 Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 10 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Immaterielle Vermögenswerte 3 bis 8 Die Abschreibung beginnt mit der Fertigstellung der Vermögenswerte bzw. mit Erreichen des betriebsbereiten Zustands. Die Herstellungskosten berücksichtigen sämtliche herstellungsbezogenen Aufwendungen. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als operatives Leasing klassifiziert. Liegt das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen beim Leasinggeber (operatives Leasing), werden die Leasingraten bei der Gesellschaft während des Zeitraums des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte werden als Vermögenswerte des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu Beginn des Leasingverhältnisses oder, falls dieser niedriger ist, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ist innerhalb der Bilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, außer sie lassen sich eindeutig einem qualifizierenden Vermögenswert zuordnen. In diesem Fall werden die Zinsaufwendungen in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien zu Fremdkapitalkosten aktiviert. Das unter einem Finanzierungsleasing gehaltene Sachanlagevermögen wird über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Nutzungsdauern sämtlicher immaterieller Vermögenswerte (mit Ausnahme des Goodwills) sind begrenzt. Auf die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens und auf immaterielle Vermögenswerte erfolgte, soweit nach IAS 36 erforderlich, eine Wertminderung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag. Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit dem momentan marktgängigen Zinssatz vor Steuern, der die spezifischen Risiken des Vermögenswerts, die nicht in den Zahlungsströmen berücksichtigt werden, reflektiert, auf den Barwert abgezinst. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswerts (oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswerts (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam im Aufwand für Abschreibungen erfasst.
