90 | Anhang Bei anschließender Umkehrung einer Wertminderung wird der Buchwert des Vermögenswerts (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Die Erhöhung des Buchwerts ist dabei auf den Wert beschränkt, der bestimmt worden wäre, wenn für den Vermögenswert (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Umkehrung des Wertminderungsaufwands wird sofort erfolgswirksam erfasst. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei den Beteiligungen besteht kein maßgeblicher Einfluss. Die Beteiligungen aus assoziierten Unternehmen werden at equity bewertet. Die Ausleihungen und sonstigen Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren erzielbaren Betrag bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert des anteiligen identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar, soweit aktivische Unterschiedsbeträge nicht auf die einzelnen Vermögenswerte verteilt werden konnten. Die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Bei Veräußerung eines Unternehmens wird der dieser Teileinheit zugeordnete Anteil des Geschäfts- oder Firmenwertes mit in die Ermittlung des Veräußerungserfolgs einbezogen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Geschäfts- oder Firmenwert entstand, Nutzen ziehen. Langfristige Vermögenswerte (oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden) werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf erlöst werden wird, statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung. Latente Steuern sind die zu erwartenden Steuerbe- bzw. -entlastungen aus den Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz und des Wertansatzes in der Steuerbilanz. Dabei kommt die bilanzorientierte Verbindlichkeitsmethode zur Anwendung. Latente Steuerverbindlichkeiten und latente Steueransprüche werden für alle steuerbaren temporären Differenzen insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steuern auf temporäre Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht angesetzt. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Stichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde nach IAS 12 auf die temporären Differenzen die erwartete Ertragsteuerbelastung im Zeitpunkt der Realisierung der Differenzen zugrunde gelegt. Latente Steuern werden generell erfolgswirksam erfasst, außer für solche Positionen, die direkt im Eigenkapital gebucht werden. Rückstellungen werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Konzernressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Resultiert aus dem Erfüllungszeitpunkt der Verpflichtung ein wesentlicher Zinseffekt, so wird die Rückstellung zum Barwert bilanziert. Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs des betreffenden Produkts erfasst. Der Betrag ergibt sich aus der besten Schätzung der Ausgaben durch die Geschäftsführung, die notwendig sind, um die Verpflichtung des Konzerns zu erfüllen.
