Bayer-GeschäftsBericht 2009 konzernaBschluss 149 Anhang Bayer-Konzern Die wesentlichen Änderungen, die sich aus ias 27 (revised 2008) ergeben, sind: • Eine Verminderung der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen ist zukünftig als erfolgs- neutrale Eigenkapitaltransaktion darzustellen, solange die Muttergesellschaft weiterhin über eine Beherrschungsmöglichkeit verfügt. • Bei Verminderung der Beteiligungsquote mit gleichzeitigem Verlust der Beherrschung über das Tochterunternehmen gehen die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens vollständig ab. Verbleibende Unternehmensanteile sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Die Differenz zwischen den verbleibenden Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten ist erfolgswirksam zu erfassen. • Anteile anderer Gesellschafter, die aufgrund entstandener Verluste negativ werden, sind mit ihrem Negativsaldo auszuweisen. ifrs 3 (revised 2008) und ias 27 (revised 2008) sind prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage sind abhängig von der Größe zukünftiger Unternehmenszusammen- schlüsse und Anteilsverkäufe. Die Änderungen zu ias 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement), die im Juli 2008 veröffentlicht wurden, thematisieren die einseitige Absicherung von Risiken durch Optionen sowie die Inflation als abzusicherndes Risiko. Die Änderungen dienen der Klarstellung, unter welchen Umständen ein gesichertes Risiko oder ein Teil von Zahlungsflüssen für ein bilanzielles Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) designiert werden kann. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Diese Änderung wird keine wesent- lichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Im April 2009 veröffentlichte das iasb im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projekts den zweiten Sammelstandard „Improvements to ifrss“. Die Änderungen präzisieren den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen und vereinheitlichen Terminologien und sind im Wesentlichen als redaktionelle Korrekturen zu bestehenden Standards zu verstehen. Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, sind die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht durch die Europäi- sche Union ist bislang nicht erfolgt. Diese Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkun- gen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Im Juni 2009 wurden Änderungen des ifrs 2 (Share-based Payment) herausgegeben, die die Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern betreffen. Die Ände- rungen regeln, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss bilanzieren muss. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung wurden die Regeln des ifric 8 (Scope of ifrs 2) und des ifric 11 (ifrs 2 - Group and Treasury Share Transactions) in ifrs 2 übernommen. Der geänderte Standard ist retrospektiv anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht durch die europäische Union steht noch aus. Diese Änderung wird keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Gewinn pro Aktie haben. Im Oktober 2009 wurde eine Änderung des ias 32 (Financial Instruments: Presentation) heraus- gegeben. Damit wird neu geregelt, dass bestimmte Bezugsrechte sowie Optionen und Options- scheine in einer anderen als der funktionalen Währung beim Emittenten, auf dessen Eigenkapi- talinstrumente sich diese Rechte beziehen, bilanziell als Eigenkapital auszuweisen sind. Zuvor wurden solche Rechte als Verbindlichkeiten bilanziert. Die Änderung umfasst nur solche Bezugs- rechte, bei denen die Anzahl der zu beziehenden Instrumente und der Fremdwährungsbetrag zuvor fixiert sind und allen bisherigen Inhabern von Eigenkapitaltiteln derselben Klasse dieses Recht anteilig gewährt wird. Die Änderung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Feb- ruar 2010 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich. Diese Änderung wird keine wesent- lichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Gewinn pro Aktie haben. InhaltsübersIcht Konzernabschluss
