Bayer-GeschäftsBericht 2009 konzernaBschluss 169 Anhang Bayer-Konzern 6. Konsolidierungskreis und Beteiligungen Der Konzernabschluss beinhaltet sämtliche Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziier- te Unternehmen. Tochtergesellschaften sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Bayer AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder aufgrund ihrer wirt- schaftlichen Verfügungsmacht aus der Tätigkeit der betreffenden Gesellschaften mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann bzw. die Risiken tragen muss. In der Regel manifestiert sich dies durch einen Anteilsbesitz von mehr als 50%. Bei einem Stimmrechtsanteil bzw. einem Anteilsbesitz von 50% oder weniger werden auch sogenannte Zweckgesellschaften konsolidiert, wenn aus der Art der wirtschaftlichen Beziehung eine Beherrschung hervorgeht. Die Einbezie- hung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen der Bayer-Konzern zusammen mit einem Dritten eine gemeinsame Führung ausübt. Gemeinschaftsunternehmen liegen in der Regel bei einer paritätischen Stimmrechtsverteilung zwischen zwei Gesellschaftern oder aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung vor. Nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Bayer AG in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 und 50% einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und ins- gesamt unwesentlich ist, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen. InhaltsübersIcht Konzernabschluss
