Report-Investor: BAYER AG - Geschäftsbericht 2009

Bayer-GeschäftsBericht 2009 konzernaBschluss 199 Erläuterungen zur Bilanz Als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer wird das im Jahr 1994 für die Region Nordamerika zurückerworbene „Bayer-Kreuz“, das infolge von Reparationsleistungen nach dem Ersten Weltkrieg an die usa und Kanada fiel, berücksichtigt. Zudem haben die Firmennamen „Schering“ und „Medrad“, die im Rahmen des Schering-Erwerbs im Jahr 2006 akquiriert wurden, eine unbestimmte Nutzungsdauer. Der Zeitraum, über den diese Firmennamen ökonomischen Nutzen stiften, ist nicht bestimmbar, da deren fortwährende Nutzung durch den Bayer-Konzern beabsichtigt ist. Das „Bayer-Kreuz“ ist mit einem Buchwert von 107 mio € aktiviert, die Namen „Schering“ und „Medrad“ mit Buchwerten von 405 mio € bzw. 283 mio €. Patente Der Bayer-Konzern strebt in den bedeutenden Märkten Patentschutz für seine Produkte und Tech- nologien an. In Abhängigkeit von der Rechtsordnung des jeweiligen Landes kann Patentschutz beispielsweise erlangt werden für: • einzelne Wirkstoffe, • bestimmte Formulierungen und Kombinationen, die Wirkstoffe enthalten, • Herstellverfahren, • Arbeitsverfahren, • Vorrichtungen, • Zwischenprodukte für die Herstellung von Wirkstoffen und Produkten, • isolierte Gene oder Proteine, • neue Verwendungen bekannter Wirkstoffe und Produkte, • Materialzusammensetzungen und • Halbzeuge. Der Schutz, den ein Patent bietet, ist von Land zu Land unterschiedlich und hängt von Art und Umfang des erteilten Patentanspruchs sowie von den jeweils bestehenden Möglichkeiten zur Geltendmachung unserer Rechte ab. Der Bayer-Konzern verfügt gegenwärtig über rund 78.000 Patente und Patentanmeldungen. Obwohl in unserem Pharma-Segment insbesondere die Patente für Avalox® /Avelox® , Betaferon® / Betaseron® , Kogenate® , Levitra® , Magnevist® , Mirena® , Nexavar® , Ultravist® , Xarelto® , yaz® , Yasmin® und Yasminelle® für unser Geschäft wichtig sind, sind wir der Auffassung, dass kein einzelnes Patent (oder eine Gruppe zusammengehöriger Patente) für unser Geschäft insgesamt entscheidend ist. laufzeit und ablauf von Patenten Patentlaufzeiten unterscheiden sich in Abhängigkeit von den Gesetzen des Landes, das das Patent erteilt hat. In einigen Ländern bestimmt sich die Dauer des Patentschutzes nach dem Zeit- punkt, zu dem die Patentanmeldung eingereicht wurde, in anderen bestimmt sie sich nach dem Zeitpunkt der Patenterteilung. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die usa, Japan und einige weitere Länder verlängern die Patentlaufzeit oder gewähren ergänzende Schutzzertifikate zur Kompensation eines Verlusts von Patentlaufzeit aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren und der erheblichen Investitionen in Produktforschung und -entwicklung. Wir streben eine der- artige Verlängerung überall dort an, wo dies möglich ist. Neben Stoff- und Erzeugnispatenten verfolgen wir weiterhin: • Patente auf Verfahren und Zwischenprodukte, die bei der Herstellung eines Wirkstoffs verwen- det werden, • Patente betreffend spezifische Verwendungen eines Wirkstoffs, • Patente betreffend neue Zusammensetzungen und Formulierungen sowie • Marktexklusivität in denjenigen Märkten, die eine solche vorsehen (wie z.B. die usa). InhaltsübersIcht Konzernabschluss

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