Bayer-GeschäftsBericht 2009 Unternehmensleitung durch den Vorstand zusammenGefasster laGeBericht 89 7. Corporate-Governance-Bericht arbeitsweise des Vorstands Der Vorstand leitet das Unternehmen, eine strategische Holdinggesellschaft, in eigener Verant- wortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- mungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. Für den Konzern, seine Teilkonzerne und Servicegesellschaften legt der Vorstand die langfristi- gen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die dar- aus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäfts- führung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Ver- antwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einbe- rufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der ab- gegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands obliegt dem Vorstands- vorsitzenden insbesondere die Führung und Koordinierung des Konzernvorstands. Er repräsen- tiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmens- oder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Ver- antwortlichkeit für bestimmte Corporate-Center-Bereiche und deren Tätigkeitsgebiet. Auch den weiteren drei im Jahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands – dem Vorstands- mitglied zuständig für Strategie und Personal, dem Vorstandsmitglied verantwortlich für Finan- zen und dem Vorstandsmitglied zuständig für Innovation, Technologie und Umwelt – sind über den Ressortverteilungsplan besondere fachliche Aufgabengebiete und Zuständigkeiten zugewie- sen. In Ergänzung hierzu betreut jedes dieser Mitglieder des Vorstands bestimmte Regionen. Angesichts der geringen Anzahl von Vorstandsmitgliedern und der Funktion der Gesellschaft als strategischer Holding sind keine Ausschüsse des Vorstands eingerichtet. aufsichtsrat: führungs- und Kontrollarbeit Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Aktio- näre und der Arbeitnehmer stammen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Um- setzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Im re- gelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäfts- politik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat stimmt der Jahres- planung und dem Finanzierungsrahmen zu und billigt die Jahresabschlüsse der Bayer AG und des Bayer-Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat InhaltsübersIcht lageberIcht
