Report-Investor: Bechtle AG - Geschäftsbericht 2009

KONZERN-LAGEBERICHT 55BECHTLEBECHTLEBECHTLE 55 ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN Im Folgenden sind die nach § 315 Abs. 4 HGB geforderten Angaben dargestellt: Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2009 insgesamt 21.000.000 ¤. Es ist eingeteilt in 21.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag am Grundkapital beträgt 1,00 ¤. Sämtliche Aktien der Gesellschaft wurden als auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Es bestehen keine verschiedenen Aktiengattungen. Mit jeder Aktie sind die gleichen Rechte und Pflichten verbun- den. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Das Grundkapital hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2008 geändert. Mit Eintragung ins Handels- register am 23. Dezember 2009 wurde eine vom Vorstand in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossene Kapitalherabsetzung durch Einziehung von insgesamt 200.000 eigener Aktien um 200.000 ¤ wirksam. Die Bechtle AG hatte die Aktien im Rahmen des im Septem- ber 2009 beendeten Aktienrückkaufprogramms erworben. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten, zum 31. Dezember 2009 bekannt: – Karin Schick, Gaildorf, Deutschland: 28,82 Prozent (direkt) – Karin Schick, Gaildorf, Deutschland: 5,50 Prozent (indirekt) – BWK 2. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland: 18,65 Prozent (direkt) – BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Stuttgart, Deutschland: 18,65 Prozent (indirekt) Es existieren keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, liegen nicht vor. Die Bestellung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 f. AktG geregelt. Der Aufsichtsrat hat am 1. Januar 2009 Michael Guschlbauer und Jürgen Schäfer neu in den Vorstand berufen. Der Vertrag von Dr. Thomas Olemotz wurde zum 1. Januar 2009 gemäß der Regelungen in § 84 Abs. 1 vorzeitig verlängert. Von der in § 84 Abs. 2 festgelegten Möglichkeit, bei mehreren Vorstandsmitgliedern einen Vorsitzenden des Vorstands zu ernennen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Berichtsjahr keinen Gebrauch gemacht. Dr. Thomas Olemotz wurde jedoch zum Vorstandssprecher ernannt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex regelt in Ziffer 5.1.2 weitere Grundsätze die Bestellung des Vorstands betreffend. Demnach soll der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands KONZERN-LAGEBERICHT UNTERNEHMEN ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN R

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