
17 Bechtle AG Geschäftsbericht 2010 B E R I C H T D E S A U F S I C H T S R AT S Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt zudem die Bildung eines Nominierungsausschusses, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvor- schläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Wir haben keinen Nominierungsaus- schuss gebildet, da wir ihn angesichts der derzeitigen Größe und Besetzung des Gremiums für entbehrlich halten. Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand der Bechtle AG gab es im Berichtsjahr personelle Änderungen. Am 16. Juni 2010 ernannte der Aufsichtsrat den bisherigen Sprecher des Vorstands, Dr. Thomas Olemotz, zum Vorstandsvorsitzenden. Corporate Governance und Entsprechenserklärung Wir haben uns intensiv mit dem Regelwerk des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander- gesetzt. Ein Schwerpunkt war dabei die Änderungen in der Fassung vom 26. Mai 2010, vor allem die Emp- fehlungen und Anregungen zur sogenannten Diversity in Vorstand und Aufsichtsrat. Zur Kontrolle der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex haben wir die Umsetzung der Empfehlungen über- prüft. Aufsichtsrat und Vorstand haben zuletzt im Februar 2011 die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG erneuert. Die Abweichungen von den Empfehlungen der Regierungskommission sind im Corporate- Governance-Bericht ausführlich erläutert. Sämtliche Entsprechenserklärungen sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance sind den Aktionären im Internet unter www.bechtle.com/corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2010 Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 hat die Hauptversammlung die Ernst &Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, gewählt. Sie hat nach der Auftrags- erteilung durch den Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Bechtle AG, den Konzernabschluss sowie die Lageberichte der Bechtle AG und des Bechtle-Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 unter Einbeziehung der Buchführung und des Risikomanagements- und -früherkennungssystems geprüft und mit uneinge- schränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Konzernabschluss der Bechtle AG wurde nach IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass dieser Konzernabschluss die Bedingungen für eine Befreiung von der Aufstellung eines Abschlusses nach deutschem Recht erfüllt. Gegenstand der Prüfung waren auch das vom Vorstand einzurichtende Überwachungssystem zur Risikofrüherkennung sowie das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass die installierten Systeme geeignet sind.