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Bechtle AG Geschäftsbericht 2010

Bechtle AG Geschäftsbericht 2010 18 A N U N S E R E A K T I O N Ä R E B E R I C H T D E S A U F S I C H T S R AT S Die Unterlagen zu den Abschlüssen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüf- berichte des Abschlussprüfers wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugesandt und sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Gesamtgremium eingehend behandelt. An der Bilanzsitzung am 15. März 2011 nahm auch der Abschlussprüfer teil. Der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer hat ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergeb- nisse seiner Prüfung berichtet und sämtliche Fragen des Aufsichtsrats umfassend beantwortet. Der Auf- sichtsrat hatte vor Durchführung der Abschlussprüfung mit dem Abschlussprüfer und Konzernabschluss- prüfer gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über sämtliche während der Prüfung möglicherweise auftretenden Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten war. Ferner haben wir gemäß Ziffer 7.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich zu berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung möglicherweise ergeben. Darüber hinaus trafen wir gemeinsam mit dem Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer die Vereinbarung, dass er uns informiert beziehungsweise in den Prüfungsberichten vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollte, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand beziehungsweise Aufsichtsrat gemäß §161 AktG abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft und eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Darin wird über sämtliche beruflichen, geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer beziehungsweise seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits Rechenschaft abgelegt. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuge- stimmt. In der Bilanzsitzung vom 15. März 2011 haben wir den Empfehlungen des Prüfungsausschusses folgend den Jahresabschluss gemäß §172 Satz 1 AktG festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung an. Wir sind mit Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands einverstanden und halten den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Besondere Angaben nach §171 Abs.2 Satz 2 AktG, §289 Abs.4 und §315 Abs.4 HGB, die einer Stellungnahme beziehungsweise Erläuterung des Aufsichtsrats bedürfen, sind im Lagebericht der Bechtle AG sowie im Konzernlagebericht des Bechtle-Konzerns nicht enthalten.