
75 Bechtle AG Geschäftsbericht 2010 C O R P O R AT E - G O V E R N A N C E - B E R I C H T Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Mit der Neufassung des DCGK vom 26. Mai 2010 wurden in Ziffer 5.4.1 Abs.2 und Abs.3 des Kodex neue Empfehlungen eingeführt, wonach der Aufsichtsrat für seine Zusammen- setzung konkrete Ziele benennen soll, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Alters- grenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umset- zung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der Bechtle AG hat bereits in der Vergangenheit ein konkretes Ziel hinsichtlich des maximalen Alters seiner Mitglieder bei Wahl durch die Hauptversammlung vorgegeben. In seiner jetzigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat darüber hinaus unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bechtle AG die Anforderungen an die Internationalität und Unabhängigkeit seiner Mitglieder als gegeben an (Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK). Er entspricht insoweit der Empfehlung des DCGK. Von der Empfehlung, kon- krete Ziele zur angemessenen Beteiligung von Frauen zu formulieren, weicht der Aufsichtsrat hingegen ab. Aufgrund seiner derzeitigen Größe und Zusammensetzung – von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern sind vier Frauen – sieht der Aufsichtsrat von der Festlegung konkreter Ziele zur angemessenen Berücksichti- gung von Frauen gegenwärtig noch ab. (Ziffer 5.4.1 Abs.2 und Abs.3 DCGK) Erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichts- rats hat keinen erfolgsorientierten Bestandteil. Die Bechtle AG ist der Überzeugung, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Tätigkeit mit einem Höchstmaß an Engagement und Leistungsbereitschaft sowie mit dem Blick auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausüben. Für eine verantwortungsvolle Aufsichts- ratsarbeit ist es aus Sicht der Gesellschaft daher nicht notwendig, zusätzlich eine erfolgsabhängige Ver- gütung zu erbringen. Die Gesellschaft hält dies bis auf Weiteres für sachgerecht. (Ziffer 5.4.6 Abs.2 DCGK) Neckarsulm, 28. Februar 2011 Bechtle AG Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat Dr. Thomas Olemotz Gerhard Schick