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Report Investor: Beiersdorf AG - Geschäftsbericht 2010

98 B e i e r s d o r f G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 1 0 Informationen zur Gesellschaft und zum Konzern Die Beiersdorf AG hat ihren Firmensitz in der Unnastraße 48 in Hamburg (Deutschland) und ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter HRB 1787 eingetragen. Das oberste Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die maxingvest ag, Hamburg (Deutschland). Die Aktivitäten der Beiersdorf AG und ihrer Tochter- gesellschaften („Beiersdorf Konzern“) umfassen im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Markenartikelprodukten in den Bereichen Haut- und Kör- perpflege sowie die Herstellung und den Vertrieb von technischen Klebebändern. Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 wurde am 8. Februar 2011 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Auf- sichtsrat weitergeleitet. Allgemeine Grundsätze Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG wurde in Überein- stimmung mit den International Financial Reporting Stan- dards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IFRS (IFRIC) und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufge- stellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. Dezember 2010 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätz- lich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind Finanzinstrumente der Kate- gorie „zur Veräußerung verfügbar“ und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ sowie derivative Finanzinstrumente, die jeweils zu beizulegenden Zeit- werten bewertet werden, sofern diese verlässlich bestimm- bar sind. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Um die Klarheit der Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zu verbessern, wurden einzelne Posten zusam- mengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Schätzungen und Annahmen Im Konzernabschluss müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Er- kenntnisse berücksichtigt. Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere bei den nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen: der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer (Abschnitt 11 „Immaterielle Vermögenswerte“), der Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen (Abschnitt 14 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“), den versicherungsmathematischen Parametern bei der Berechnung des Aufwands aus leis- tungsorientierten Plänen sowie der Barwert von Pensi- onsverpflichtungen (Abschnitt 25 „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“), der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen latenten Steueransprü- che (Abschnitt 7 „Ertragsteuern“) und der Berechnung der sonstigen Rückstellungen (Abschnitt 26 „Sonstige Rückstellungen“).Darüber hinaus werden Schätzungen und Annahmen insbesondere bei der Bestimmung von Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, die einer jährlichen Überprüfung unterlie- gen, und der Bewertung der Vorräte vorgenommen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer bes- seren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbs- methode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernom- menen identifizierbaren Schulden und Eventualschul- den entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Ein Überschuss der An- schaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Ergebnis und Eigenkapital von Tochterunternehmen werden gesondert in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und inner- halb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen K o n z e r n a b s c h l u s s / G r u n d l a g e n u n d M e t h o d e n Grundlagen und Methoden