20 | Management | Unternehmen | Lagebericht | Jahresabschluss | Service Unter Corporate Governance versteht man die gute und verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und kontrolle. Dafür wurden Leitlinien aufgestellt,die für deutsche Un ternehmen im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zusammengefasst sind, der zuletzt im Juni 2009 aktualisiert wurde. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Berlin Hyp messen klaren und effizienten Regeln zur Führung und Kontrolle des Unternehmens und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hohe Bedeu tung bei und haben deswegen bereits im Dezember 2002 beschlossen, den Empfehlungen des Kodex zu folgen. Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance im Interesse der Kapitalmärkte liegt und eine wichtige Basis für den Er folg der Bank und damit auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt. Zudem ist die Einhaltung der Cor porateGovernanceRegelungen für das Unternehmen ein wichtiger Faktor zur Sicherung des Vertrauens in der Öffentlichkeit. Auch im Geschäftsjahr 2009 haben sich beide Gre mien der Berlin Hyp mit dem Kodex in seiner aktuellen Fassung auseinandergesetzt. Vorstand Der Vorstand der Berlin Hyp leitet die Bank mit dem Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung in eigener Verantwor tung und im Unternehmensinteresse und bekennt sich zu den Grundsätzen einer guten,verantwortungsvollen und effizienten Unternehmensführung und kontrolle. Die Bank leitet er in eigener Verantwortung unter Be achtung der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und Geschäftsordnungen sowie der unternehmensinternen Richtlinien. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung der Bank, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und stellt ihre Umsetzung sicher. Im Geschäftsjahr 2009 hatte der Vorstand zwei Mit glieder. Seit dem 1. Januar 2010 verstärkt Roman Bernin ger,der zuvor Generalbevollmächtigter der Bank war,den Vorstand. Den Vorstandsmitgliedern sind Ressorts zu geordnet, die sie jeweils eigenverantwortlich leiten. Sie handeln aber stets dem Gesamtwohl des Unternehmens entsprechend. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Geschäftsbereiche des Vorstands. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Berlin Hyp,dem im Jahr 2009 neun Mitglieder angehörten, berät und überwacht den Vor stand bei der Leitung der Bank, sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für dessen langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung beider Gremien auf eine dem Geschäft der Bank angemessene Vielfalt.Er setzt sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungs gesetzes und § 9 der Satzung aus sechs Aufsichtsratsmit gliedern der Anteilseignerseite und drei der Arbeitneh merseite zusammen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koor diniert die Arbeit im Aufsichtsrat,leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Aus seiner Mitte hat der Aufsichtsrat zwei Aus schüsse gebildet. Da der langjährige Aufsichtsratsvorsitzende Hans Jörg Vetter seinen Aufsichtsratsvorsitz sowie seine Tätig keit in beiden Ausschüssen des Aufsichtsrats am 5. Juni 2009 niedergelegt hatte, wurde der bisherige stellver tretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr.Thomas Veit zum neuen Aufsichtsrats und Kreditausschussvorsitzenden gewählt. Als Aufsichtsratsvorsitzender ist er nach Ge schäftsordnung zugleich Vorsitzender des Prüfungs und Strategieausschusses. Nachdem Herr Vetter am 3. Juli 2009 auch sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt hatte, wurde Dr. Johannes Evers am 17. Juli 2009 gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und am 11. Septem ber 2009 zum stellvertretenden Aufsichtsrats und Aus schussvorsitzenden gewählt. Seine Bestellung ist bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Ge schäftsjahr 2009 beschließt und am 4. Juni 2010 stattfin den wird, befristet. Im Zeitraum zwischen Niederlegung und gerichtlicher Bestellung hatte der Aufsichtsrat nur acht Mitglieder. Enge Kooperation von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat der Berlin Hyp arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen.Regelmäßig finden im Ge schäftsjahr mindestens vier Aufsichtsratssitzungen statt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung,die Planung,die Risikosituation, das Risikomanagement und die Compli ance der Bank und gegebenenfalls über Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Die Berichtspflichten des Vorstands sind über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus konkretisiert worden. Der Aufsichtsrat hat außerdem wesentliche Ge schäfte definiert, die der Vorstand nur mit Zustimmung Corporate-Governance-Bericht
