Verbundene Unternehmen | Nachtragsbericht | Vergütungsbericht | 59 IX Vergütungsbericht Dieser Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze, die bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands der Ber lin Hyp angewendet werden, und stellt die Höhe und Struktur der Vorstandsbezüge dar. Daneben werden die Grundzüge und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse beschrieben. Der Bericht berück sichtigt dabei die Empfehlungen des DCGK in der Fas sung vom 18.Juni 2009.Außerdem werden die Ergebnisse der Untersuchung des Vergütungssystems durch den Vergütungsausschuss der Bank erläutert. Vergütung des Vorstands Die Vergütung des Vorstands entspricht sowohl den An forderungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vor standsvergütung (VorstAG) als auch den aufsichtsrecht lichen Anforderungen des Rundschreibens 22/2009 der BaFin vom 21.Dezember 2009 (BaFinRundschreiben).Die Risikoanalyse im Rahmen einer Selbsteinschätzung zur Anwendbarkeit der Besonderen Anforderungen des Ab schnitts 4 des BaFinRundschreibens ergab, dass unter Berücksichtigung der für den Betrieb der Berlin Hyp we sentlichen Risiken die Anwendung des besonderen Teils des Rundschreibens erforderlich ist. Das Vergütungssystem für den Vorstand einschließ lich der wesentlichen Vertragselemente wird bei der Ber lin Hyp vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Dieser ist auch für die Festlegung der indivi duellen Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmit glieder zuständig.Der Prüfungs und Strategieausschuss des Aufsichtsrats (PSA) bereitet die entsprechenden Be schlüsse des Aufsichtsrates vor. Dabei wird die Gesamt vergütung insbesondere unter Berücksichtigung eines Vergleichs festgesetzt, der zum einen die Vergütung von Geschäftsleitern anderer vergleichbarer Pfandbriefban ken und zum anderen das Lohn und Gehaltsgefüge im eigenen Unternehmen einbezieht.Weitere Kriterien für die Bemessung der festen Vergütung sind die Aufgaben des jeweiligen Vorstands, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zu kunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichti gung seines Vergleichsumfelds. Die Höhe der variablen Vergütung richtet sich nach den dargestellten Kriterien sowie nach der nachhaltigen Entwicklung des jeweiligen Jahresergebnisses. Die feste und die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, sodass von der variablen Vergütung keine signifikante Abhängigkeit besteht, diese aber einen wirksamen Ver haltensanreiz setzt.Insgesamt ist das Vergütungssystem so ausgerichtet,dass negative Anreize zur Eingehung un verhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden wer den. Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr Jan Bet tink (Vorsitzender) und Bernd Morgenschweis an. Die einzelnen sich aus dem Anstellungsverhältnis ergeben den Rechte und Pflichten der beiden Vorstandsmitglieder sind in den mit der Berlin Hyp bestehenden Dienstver trägen geregelt. Hier sind folgende Vergütungsbestandteile festge legt: Feste Vergütung: Die feste Vergütung besteht aus den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Hierzu zählen das Grundgehalt, das in gleichen monat lichen Teilbeträgen ausgezahlt wird (ruhegehaltsfähiges Festgehalt) und eine vertraglich festgelegte jährliche nicht ruhegehaltsfähige Vergütung, die im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird. Entsprechend den dienstvertraglichen Vereinbarungen werden die festen Bezüge vom Aufsichtsrat in Abständen von zwei Jahren auf ihre Angemessenheit geprüft.Dabei werden die oben genannten Kriterien sowie die Preis und Tarifsteigerungen in der Bundesrepublik Deutsch land herangezogen. Ein Rechtsanspruch auf Erhöhung der festen Bezüge besteht nicht. Variable Vergütung: Die Mitglieder des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit im jeweils abgelaufenen Ge schäftsjahr eine variable Vergütung, über die im jewei ligen Folgejahr Beschluss gefasst wird. Sie ist nach der Feststellung des Jahresabschlusses zahlbar. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur variablen Vergütung kom men erstmalig bei der Bemessung der im Jahr 2010 zu zahlenden variablen Vergütung für 2009 zur Anwendung. Sie werden am Ende des Abschnitts zur Vergütung des Vorstands erläutert. Sonstige Vergütungen: Den Vorstandsmitgliedern stehen jeweils Dienstwagen zur dienstlichen und priva ten Nutzung zur Verfügung. Dabei haben die Vorstands mitglieder bei dienstlicher Nutzung, im Falle des Vor standsvorsitzenden auch bei privater Nutzung,Anspruch auf die Inanspruchnahme eines Fahrers. Die auf die pri vate Nutzung des Dienstwagens entfallende Steuer wird von der Berlin Hyp übernommen. Die LBBH hat zugunsten der Organmitglieder im Konzern eine VermögensschadenHaftpflichtGruppen versicherung (D&OVersicherung) abgeschlossen. Diese deckt auch das persönliche Haftungsrisiko der Vorstände der Berlin Hyp für den Fall ab, dass der betreffende Per
