Report-Investor: Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG - Geschäftsbericht - 2009

60 | Management | Unternehmen | Lagebericht | Jahresabschluss | Service sonenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermö­ gensschäden in Anspruch genommen wird. Für die Vor­ standsmitglieder ist dabei derzeit ein Selbstbehalt in Höhe von drei Monatsfestgehältern vereinbart. Entspre­ chend den neuen Vorgaben des VorstAG und des DCGK wird der Selbstbehalt mit Umstellung im laufenden Jahr auf zehn Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung angehoben. Die Prämien für diese auch im Interesse des Konzerns liegende D&O­Versicherung trägt die LBBH. Weitere Vergütungen: Weitere Vergütungen beste­ hen für die Vorstandsmitglieder nicht. Leistungen von Dritten sind einzelnen Vorstandsmitgliedern, im Hin­ blick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied, im abge­ laufenen Geschäftsjahr weder gewährt noch zugesagt worden. Gesamtvergütung: Für die Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen von insge­ samt T€ 1.221 gezahlt bzw. zurückgestellt (Vorjahreszahl einschließlich ausgeschiedener Vorstandsmitglieder T€ 1.867). Hierin enthalten sind die für das Geschäfts­ jahr 2009 vertraglich festgelegte jährliche nicht ruhe­ gehaltsfähige Vergütung in Höhe von T€376, die im Ge­ schäftsjahr 2010 zur Auszahlung kommt (T€392),und die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vergütung für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von T€160, die im Jahr 2009 gezahlt wurden (T€775). Versorgungszusagen: Im Falle einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit stehen den Mitgliedern des Vorstands für jeweils zwei Jahre, längstens jedoch bis zur Beendigung des Anstellungsver­ hältnisses,die vollen Bezüge zu. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ruhe­ gehalt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in­ folge Vollendung des 65. Lebensjahres und auch vorher im Falle von Berufsunfähigkeit, durch Ablauf der Bestel­ lung oder infolge Lösung des Vertragsverhältnisses durch die Bank, die nicht durch einen wichtigen Grund in der Person des Vorstandsmitglieds veranlasst ist (§ 626 BGB). Nach Vollendung des 60. Lebensjahres kann das Dienstverhältnis durch Jan Bettink oder die Bank gekün­ digt werden.Er erhält dann Ruhegehalt auch vor dem 65. Lebensjahr. Während der ersten sechs Monate nach dem Aus­ scheiden aus den Diensten der Bank haben die Vor­ standsmitglieder Anspruch auf ihre Dienstbezüge in voller Höhe,vom siebten Monat an setzt die Zahlung des Ruhegehalts ein. Das Ruhegehalt der Vorstandsmitglieder bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz vom ruhegehaltsfä­ higen Festgehalt, der sich um zwei Prozent für jedes als Vorstandsmitglied geleistete Dienstjahr erhöht, wobei vertraglich ein Höchstsatz von 75 Prozent vereinbart ist. Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ist jeweils das Grundgehalt. Der danach erworbene Versorgungsanspruch beträgt am 31.Dezember 2009 für Jan Bettink 54 Prozent und für Bernd Morgenschweis 48 Prozent. Gemäß ihren Dienstverträgen haben die Vorstands­ mitglieder nach Eintritt des Versorgungsfalls Anspruch auf Anpassung ihrer laufenden Versorgungsleistungen. Diese Anpassung erfolgt nach den prozentualen Entgelt­ entwicklungen der Tarifverträge für das private Bankge­ werbe und die öffentlichen Banken. Für den Vorstandsvorsitzenden ist dienstvertraglich das Ausscheiden geregelt, wenn der Mehrheitsgesell­ schafter oder der Aufsichtsrat der Berlin Hyp zukünftig eine wesentliche Änderung der Strategie oder Geschäfts­ politik der Berlin Hyp vorgibt. Gemäß dieser Vereinba­ rung steht Jan Bettink ein Sonderkündigungsrecht zu. Endet der Dienstvertrag infolge einer Sonderkündigung, hat der Vorstandsvorsitzende Anspruch auf die Zahlung der jeweils bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch aus­ stehenden Bezüge. Ein Ruhegeldanspruch für diesen Zeitraum entsteht dann nicht. Im Jahr 2009 wurden für Pensionszusagen und ähn­ liche Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands T€337 (T€240) den Rückstellungen zugeführt. Der Teilwert der für den Vorstand gebildeten Pensions­ rückstellungen (HGB) betrug zum Bilanzstichtag T€1.652 (T€1.315). Ferner wurden im Geschäftsjahr 2009 Gesamtbezüge (Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art) an die ehemaligen Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene von insgesamt T€2.751 gezahlt (T€2.374). Der Teilwert der für diese Personengruppe ge­ bildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und An­ wartschaften auf Pensionen beträgt zum Bilanzstichtag T€24.254 (T€24.059). Die neuen gesetzlichen Regelungen zur variablen Vergütung gemäß VorstAG sowie die für Kreditinstitute relevanten Vorgaben der BaFin werden vom Aufsichts­ rat beginnend mit der variablen Vergütung für das Ge­ schäftsjahr 2009 wie folgt berücksichtigt: In einem ersten Schritt wird für das Vorstandsmit­ glied eine individuelle Tantieme anhand des Geschäfts­ ergebnisses,der Situation und Entwicklung des vom Vor­ standsmitglied verantworteten Ressorts,seiner Aufgaben und seiner persönlichen Leistungen,der Lage der Gesell­ schaft und des Konzerns sowie unter Beachtung etwaiger

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