Vergütungsbericht | 61 Sondereinflüsse auf das Geschäftsergebnis ermittelt. Die Tantieme darf die Festvergütung des Vorstandsmitglieds nicht überschreiten.In einem zweiten Schritt wird unter Zugrundelegung dieser Tantieme und der festen Vergü tungsbestandteile die ermittelte Gesamtvergütung zu sätzlich auf ihre Angemessenheit im horizontalen und vertikalen Vergleich geprüft. In einem dritten Schritt wird die Tantieme durch den Aufsichtsrat festgesetzt. Die Tantieme wird im Anschluss an die Festsetzung zu 60 Prozent ausgezahlt. Die verbleibenden 40 Prozent werden über einen dreijährigen Zurückbehaltungszeit raum gestreckt und in Teilbeträgen in den auf das Jahr der Festsetzung der Tantieme folgenden drei Geschäfts jahren zur Auszahlung festgesetzt. Der Aufsichtsrat be schließt nach Feststellung des Jahresabschlusses eines jeden Geschäftsjahres im Zurückbehaltungszeitraum unter Berücksichtigung der nachhaltigen wirtschaftli chen Entwicklung der Gesellschaft über die einzelnen Teilraten,deren Höhe pro Jahr maximal auf 13,33 Prozent der Tantieme festgesetzt werden kann. Maßgebliche Bemessungsgröße ist – unter Ausblen dung von Sondereinflüssen – das Ergebnis vor Steuern in dem der Festsetzung der jeweiligen Teilrate vorausge henden Geschäftsjahr.Wird ein Ergebnis erreicht,das zu mindestens 100 Prozent dem Ergebnis im Geschäftsjahr entspricht, für das die ursprüngliche Tantieme festge setzt wurde (Ausgangswert), ist von einer nachhaltigen Wertentwicklung auszugehen, welche die Festsetzung einer Teilrate in voller Höhe (13,33 Prozent der Tantieme) rechtfertigt.Liegt das Ergebnis unter dem Ausgangswert, entscheidet der Aufsichtsrat, in welcher Höhe die jewei lige Teilrate ausgezahlt wird.Dies kann zu einer Kürzung und damit zu einem Abschlag (Malus) bis hin zum Aus fall führen. Zudem wird der Aufsichtsrat bei der Festsetzung und Höhe einer jeden Teilrate prüfen,ob die Entwicklung und der Erfolgsbeitrag des jeweiligen Vorstandsressorts und die persönlichen Leistungen,die der Aufsichtsrat bei der Bemessung der Tantieme zugrunde gelegt hat,sich auch aus der Rückschau der nachfolgenden Geschäftsjahre als nachhaltig herausgestellt haben. Dabei werden auch die vom Vorstandsmitglied und die in seinen Ressorts einge gangenen Risiken mit einbezogen. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wird die Festsetzung der auf den Zurückbehaltungszeitraum ge streckten Teilbeträge durch die Beendigung der Organ stellung und/oder die Beendigung des Anstellungsver hältnisses nicht berührt; eine Anrechnung anderweiti gen Erwerbs findet nicht statt. Von einer Vergütung in Aktien oder aktienbasierten Instrumenten wurde abgesehen.Die Ausgabe von Aktien der Berlin Hyp ist nicht zweckmäßig.Der Aktienkurs der Berlin Hyp spiegelt wegen des geringen Streubesitzes und der damit verbundenen Marktenge die wirtschaftli che Entwicklung der Berlin Hyp nicht wieder.Aktien,die nicht liquide handelbar sind, stellen auch kein sinnvol les Anreizinstrument für die Vorstandsvergütung dar.Die Schaffung von aktienbasierten Instrumenten (Phantom stocks) bringt keinen Vorteil gegenüber der Festsetzung einer variablen Vergütung in bar, denn solche aktienba sierten Instrumente wären auch in bar auszuzahlen und müssten sich an denselben Kriterien orientieren,die der Festsetzung der variablen Vergütung zugrunde gelegt werden. Der Aufsichtsrat hat seinem Beschluss die zum heu tigen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse zugrunde ge legt. Da die öffentliche Diskussion und verschiedene Ge setzgebungsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene noch nicht abgeschlossen sind, hat er sich vorbe halten, bei Bedarf im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Anpassungen vorzunehmen. Vergütung des Aufsichtsrats Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe, der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unterneh mens sowie an den besonderen Aufgaben und der Verant wortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die für die Berlin Hyp geltenden Vergütungsregeln sind in ihrer Satzung festgelegt.Danach erhalten die Auf sichtsratsmitglieder jährlich eine feste Vergütung sowie einen an den Erfolg des Unternehmens gekoppelten Ver gütungsbestandteil.Die Mitgliedschaft in den Ausschüs sen sowie Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Auf sichtsrat und in seinen Ausschüssen werden zusätzlich vergütet. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 14 der Satzung wie folgt geregelt: Feste Jahresvergütung: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen einschließlich der Umsatzsteuer eine feste Jahresvergütung in Höhe von T€7,5,die sich für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den doppelten und für jeden Stellvertreter auf den eineinhalbfachen Betrag beziffert. Erfolgsabhängige Jahresvergütung: Neben der fes ten jährlichen Vergütung erhält jedes Mitglied des Auf sichtsrats einen Anteil am Jahresgewinn in Höhe von T€ 0,5 für jedes volle Prozent, das auf das dividenden berechtigte Grundkapital über einen Gewinnanteil von 5 vom Hundert hinaus verteilt wird.
