62 | Management | Unternehmen | Lagebericht | Jahresabschluss | Service Ausschussvergütung: Die Mitglieder von Ausschüs sen des Aufsichtsrats (Kreditausschuss sowie Prüfungs und Strategieausschuss) erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen (einschließlich Umsatzsteuer) zusätzlich zur Aufsichtsratsvergütung eine feste jährliche Vergütung, die sich für das einzelne Mitglied auf jährlich T€ 5 und für den jeweiligen Ausschussvorsitzenden auf den ein einhalbfachen Betrag beziffert. Ein gesondertes Sitzungsgeld erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht. Hat ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder einem Aus schuss nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehört, so erhält es einen diesem Zeitraum entsprechenden Teil der Jahresvergütung. Wie bereits oben angesprochen, hat die Landesbank Berlin Holding AG zugunsten der Organmitglieder im Konzern eine VermögensschadenHaftpflichtGruppen versicherung abgeschlossen (D & OVersicherung). Für die Aufsichtsratsmitglieder ist dabei im Sinne des DCGK jeweils ein Selbstbehalt in Höhe ihrer halben Jahres festvergütung vereinbart. Die Prämien, für diese auch im Interesse des Konzerns liegende Versicherung, trägt die Landesbank Berlin Holding AG. In Umsetzung der Empfehlung des DCGK wird der Selbstbehalt im Jahr 2010 analog der Regelung für die Vorstandsmitglieder auf zehn Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der Festvergütung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die Vergü tung für ihre im jeweiligen Geschäftsjahr ausgeübte Tä tigkeit jeweils nach Ablauf dieses Geschäftsjahres, und zwar üblicherweise nach der Hauptversammlung der Ge sellschaft. Dementsprechend wird die Jahresvergütung für 2009 an die Aufsichtsratsmitglieder der Berlin Hyp nach dem Beschluss der Hauptversammlung 2010 über die Gewinnverwendung und über die Entlastung des Auf sichtsrats gezahlt. Insgesamt sind an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Berlin Hyp sowie seiner Ausschüsse für 2009 Gesamt bezüge von T€68 (T€93) zu zahlen (ohne Umsatzsteuer), wenn die Hauptversammlung im Jahr 2010 dem Vor schlag folgt, €0,22 je Stückaktie auszuschütten. Die Her ren Dr. Veit, Dr. Evers, Kulartz, Müller und Vetter haben auf ihre Vergütungsansprüche verzichtet. Alle Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats sind Angestellte der Berlin Hyp. Sie erhalten für diese Tätig keit eine entsprechende angemessene Vergütung sowie eine bankübliche Pensionszusage für Mitarbeiter. Für ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat wird darüber hinaus keine Pensionszusage gewährt. Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs und Vermittlungs leistungen, wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gezahlt bzw.gewährt. Vergütungsausschuss Der Vorstand der Berlin Hyp hat bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung der entsprechenden Mindest anforderungen der BaFin am 1. September 2009 die Ein richtung eines Vergütungsausschusses beschlossen.Mit glieder sind die Leiter Personal,Vertrieb Ausland/Konsor tial, Finanzen/Controlling und Revision. Der Ausschuss hat das Vergütungssystem der Bank unterhalb der Vor standsebene umfassend geprüft, den Vorstand über das Ergebnis informiert,der seinerseits dem Aufsichtsrat Be richt erstattet hat. Nach Inkrafttreten des oben genann ten BaFinRundschreibens am 21.Dezember 2009 trat der Vergütungsausschuss erneut zusammen und bestätigte sein Ergebnis.Als Tenor der Ausschussarbeit kann fest gehalten werden, dass keine Änderung des Vergütungs systems erforderlich ist, da das Vergütungssystem keine »schädlichen« Anreize für entsprechende Mitarbeiter setzt, Risikopositionen unverhältnismäßig auszuweiten. Dennoch wird der Vorstand analog der Vorgehensweise im Konzern einheitlich auch die variable Vergütung für die Bereichsleiter der Bank an die für die Vorstände ge troffene Verfahrensweise anpassen. Der Vergütungsausschuss wird das Vergütungssys tem jährlich überprüfen und den Aufsichtsrat über das Ergebnis informieren. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat ein direktes Auskunftsrecht gegenüber dem Vergütungs ausschuss.
