Report-Investor: Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG - Geschäftsbericht - 2009

74 | Management | Unternehmen | Lagebericht | Jahresabschluss | Service Risiken aus der Umsetzung der Detailvereinbarung und aus der Veräußerung der wesentlichen im Immobilien- dienstleistungsgeschäft tätigen Konzerngesellschaften an das Land Berlin Der Konzern der Landesbank Berlin Holding AG (Kon­ zern) ist einschließlich der Berlin Hyp durch die »Detail­ vereinbarung über die Abschirmung des Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risi­ ken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft« (DetV) vom 16.April 2002 durch das Land Berlin weitestgehend abgeschirmt. Die Abschirmung bezieht sich unter ande­ rem auf von der Berlin Hyp herausgelegte Kredite an be­ stimmte Unternehmen des Immobiliendienstleistungs­ geschäfts (IDL). Für die Übernahme der verschiedenen Garantien ist vom Konzern eine Avalprovision zu zahlen, die sich zumindest bis einschließlich des Jahres 2011 auf € 15 Mio. pro Jahr beläuft. Die Berlin Hyp beteiligt sich hieran anteilig. Etwaigen Abwicklungsrisiken wird durch die einver­ nehmliche Abstimmung von Handlungsweisen mit der vom Land Berlin installierten Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien Altrisiken mbH (BCIA) sowie durch ein geeignetes Risikomanagement begegnet. Hauptversammlungs-Beschlussanfechtungen Die zwei Aktionäre, die gegen den Ermächtigungsbe­ schluss zur Ausgabe von Genussrechten, der auf der or­ dentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2008 gefasst wurde, Anfechtungs­ und Nichtigkeitsklage erhoben hatten, nahmen nach einem Vergleich mit der Bank die Klage zurück. Beitreibungsprozesse gegen Gesellschafter von Fonds- gesellschaften Die Bank führt bei gekündigten Fonds­Darlehen in einer größeren Anzahl Beitreibungsprozesse. Diese Prozesse müssen geführt werden,weil die Gesellschafter der Fonds in der Rechtsform einer GbR oder OHG gegenüber der Bank persönlich entsprechend ihrer quotalen Beteili­ gung an der Gesellschaft für die Rückzahlung der Darle­ hen haften,die Zahlung jedoch verweigern. Der BGH hat in mehreren Urteilen die persönliche Haftung der Gesellschafter nach §§ 128, 130 HGB für die zwischen der Bank und den Fondsgesellschaften ge­ schlossenen Darlehensverträge bestätigt.Strittig sind im Wesentlichen noch Fragen zur Höhe der quotalen Haf­ tung beziehungsweise zur Frage,inwieweit Erlöse aus der Grundschuldverwertung auf die persönliche Haftung der Gesellschafter anzurechnen sind. Die im Jahr 2009 beendeten Prozesse wurden nahezu vollständig zugunsten der Bank entschieden. Bei den noch nicht rechtskräftig entschiedenen Prozessen geht die Bank davon aus, dass sie diese gewinnt. Gleichwohl wurden für das allgemeine Prozessrisiko Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet. Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontroll­ system und Risikomanagementsystem Rechnungslegung und Jahresabschluss der Berlin Hyp erfolgen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des Aktien­ und des Pfandbriefgesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute. Die anzuwenden­ den DRS (Deutsche Rechnungslegung Standards) werden beachtet. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Kon­ zernabschlusses nach den IFRS besteht für die Berlin Hyp nicht, da das Tochterunternehmen keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens­,Finanz­ und Ertragslage hat. Zuständig für das Rechnungswesen ist der Bereich Finanzen/Controlling, der die Verantwortung für das Hauptbuch und die Rechnungslegung trägt. Der Bereich Bankbetrieb ist zuständig für die technische Abwicklung und Bestandsführung der Bankgeschäfte in den Neben­ büchern. Die Bewertung von Finanzinstrumenten durch das Team Risikocontrolling des Bereiches Finanzen/Con­ trolling und die Bewertung der Kreditrisiken durch den Bereich Risikobetreuung werden dem Prinzip der Funkti­ onstrennung folgend im Prozess der Abschlusserstellung weiterverarbeitet.Für alle relevanten Arbeitsplätze liegen Stellenbeschreibungen vor und es stehen hinreichende personelle, technische und organisatorische Ressourcen zur nachhaltigen und störungsfreien Abwicklung der Aufgaben zur Verfügung. Die Bereiche sind der Markt­ folge zugeordnet. Verantwortlich für die Ausgestaltung und Aufrecht­ erhaltung des internen Kontrollsystems ist der Vorstand. Das eingerichtete Überwachungssystem besteht ei­ nerseits aus prozessintegrierten Maßnahmen in Form organisatorischer fehlerverhindernder Regelungen und Einrichtungen sowie in Form von in die Arbeitsabläufe integrierten IT­gestützten und organisatorischen Kont­ rollen.Andererseits wurden prozessunabhängige, regel­ mäßige und fallbezogene Überwachungsmaßnahmen implementiert.

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