Report-Investor: Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG - Geschäftsbericht - 2009

86 | Management | Unternehmen | Lagebericht | Jahresabschluss | Service Anhang Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahres­ abschlusses sowie zu den Bilanzierungs­ und Bewertungsmethoden Für die Berlin­Hannoversche Hypothekenbank AG be­ steht keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den International Fi­ nancial Reporting Standards (IFRS) gemäß § 290 i.V. mit § 315a HGB,da die Berlin­Hannoversche Hypothekenbank AG nur noch Anteile an einem Tochterunternehmen hält, dessen Einbeziehung unter dem Aspekt der Wesentlich­ keit keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage der Berlin­Hannoverschen Hy­ pothekenbank AG hat. Bilanzierungs­ und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, den ergänzenden aktienrechtli­ chen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung des Pfandbriefgesetzes und der Verordnung über die Rech­ nungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Ver­ bindlichkeiten erfolgt nach den Vorschriften der §§ 252ff. HGB in Verbindung mit den §§ 340ff.HGB. Der Unterschied zwischen Auszahlungs­ und Nenn­ betrag wird – soweit er Zinscharakter hat – als Rech­ nungsabgrenzung verbucht. Zeropapiere werden mit ihrem Emissionsbetrag einschließlich anteiliger Zinsen auf Basis der Emissionsrendite ausgewiesen. Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung von Fremdwährungen und aus realisierten Kursgewinnen bzw. ­verlusten werden in der Position »Sonstige betrieb­ liche Aufwendungen« saldiert ausgewiesen.Basis der Be­ wertung bildet der jeweilige Referenzkurs des Europäi­ schen Systems der Zentralbanken am Bilanzstichtag. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rück­ stellungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwert­ berichtigungen. Die Ermittlung der Pauschalwertberich­ tigung erfolgt in Anlehnung an das Schreiben des Bun­ desministeriums für Finanzen vom 10. Januar 1994. Um einen sachgerechten Ausweis der latenten Kreditrisiken zu erreichen, wurden Ausbuchungen von bestimmten Kreditengagements aus den Neunzigerjahren nicht in die Berechnung der Pauschalwertberichtigung einbezo­ gen. Da dieses Kreditportfolio der für die Bank seit Jah­ ren gültigen Kreditrisikostrategie nicht mehr entspricht, darf sie sich nicht in einer die künftige Entwicklung re­ flektierenden Berechnung der Pauschalwertberichtigung niederschlagen. Die Betrachtungsweise wird durch die Ergebnisse der Expected­Loss­Schätzung gestützt. Bei Krediten im Rahmen des Fördergeschäftes werden die Fördermittel mit ihrem Barwert als Sicherheit eingesetzt. Uneinbringliche Zinsen werden nicht vereinnahmt. Die übrigen Rückstellungen sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Überlegung erforder­ lich ist. Wertpapiere, die der Liquiditätsreserve zugeordnet sind, werden nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 HGB) und unter Beachtung des Wertaufholungsge­ bots bewertet.Bei mit Zinsswaps (Sicherungsgeschäften) zu Bewertungseinheiten zusammengefassten Wertpa­ pieren (Grundgeschäften) werden Wertschwankungen durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen erfasst. Wie Anlagevermögen bewertete Wertpapiere sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und werden, sofern keine Gründe für eine dauernde Wertminderung vorliegen, bei vom Nominalwert abweichenden Anschaf­ fungskursen bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin effek­ tivzinskonstant auf den Nominalwert hoch­ bzw. abge­ schrieben. Sofern Wertpapiere in Bewertungseinheiten von der Liquiditätsreserve in das Anlagevermögen um­ gewidmet werden, werden bestehende Rückstellungen linear über die Restlaufzeit des Grundgeschäfts aufgelöst. Die daraus entstehenden Aufwendungen und Erträge werden als Zinsertrag aus festverzinslichen Schuldver­ schreibungen und Schuldbuchforderungen vereinnahmt. Sofern in Einzelfällen bei Wertpapieren zum Bilanz­ stichtag keine Preise auf Basis liquider Märkte über ex­ terne Marktanbieter verfügbar waren,wurden die Markt­ werte der Wertpapiere unter Anwendung von eigenen Bewertungsmodellen ermittelt. Dabei handelt es sich um marktübliche Discounted­Cashflow­Verfahren,wobei emittenten­ und assetklassenspezifische Zinskurven und Risikoaufschläge (Credit Spreads) berücksichtigt wurden. Die durch Repogeschäfte übertragenen Wertpapiere werden entsprechend ihrer Klassifizierung bilanziert und bewertet. Die Verbindlichkeit wird in Höhe des ver­ einbarten Rücknahmebetrages passiviert. Der Unter­ schiedsbetrag zwischen Rücknahmebetrag und erhalte­ nem Betrag wird in den Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und zeitanteilig im Zinsergebnis berücksichtigt. Ausweis und Verbuchung derivativer Finanzinstru­ mente erfolgen außerbilanziell. Anteilige Zinsen aus Zins­ und Währungsswaps werden periodengerecht abgegrenzt; der Bruttoausweis erfolgt unter den Positi­ onen »Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten« bzw. »Forderungen an Kreditinstitute«. Zinserträge und ­aufwendungen der sichernden Swapgeschäfte werden

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