Anhang | 87 mit den Zinserträgen und aufwendungen der jeweiligen gesicherten Position verrechnet und somit das Zinser gebnis der gesamten Bewertungseinheit in dem entspre chenden Posten der Gewinn und Verlustrechnung aus gewiesen. Zur Makrosteuerung des zinstragenden Geschäftes setzt die Bank u.a. auch Swaptions und Forward Rate Agreements ein.Die im Bestand befindlichen erhaltenen Optionsprämien werden in der Bilanzposition »Sonstige Verbindlichkeiten« ausgewiesen und nach Ablauf des Optionszeitraumes bei Verfall sofort bzw. bei Ausübung unter Berücksichtigung der Laufzeit des Grundgeschäf tes zeitanteilig vereinnahmt. Die aus Forward Rate Ag reements nach Ablauf der Vorlaufzeit fälligen Ausgleichs zahlungen werden zeitanteilig laufzeitgerecht verein nahmt. Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter sind mit den um lineare planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Gering wertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) werden im An schaffungsjahr voll beziehungsweise in einem Sammel posten zusammengefasst über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.Die Abschreibungsdauer der unter der Bilanzposition »Immaterielle Anlagewerte« ausge wiesenen Software liegt bei drei und fünf Jahren. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstel lungen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes von sechs Prozent ermittelten Teilwert bemessen.Fehlbe träge bestehen nicht.Als Rechnungsgrundlagen werden die HeubeckRichttafeln »2005 G« verwendet. Die Rück stellung für Vorruhestandsverpflichtungen wird mit dem um sechs Prozent abgezinsten Barwert der zukünftigen Bezüge angesetzt. Zins und Provisionserträge und sonstige betriebli che Erträge wurden überwiegend im Inland erzielt. Währungsumrechnung Die Bewertung der auf ausländische Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Es werden die jeweili gen Referenzkurse der Europäischen Zentralbank am Bi lanzstichtag herangezogen. Da es sich dabei ausschließ lich um währungskursgesicherte Positionen (besondere Deckung) handelt, werden Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung nach § 340h HGB erfolgs wirksam in der Gewinn und Verlustrechnung berück sichtigt. Entsprechenserklärung Die Bank hat gemäß § 161 AktG eine Entsprechenserklä rung abgegeben und sie den Aktionären auf ihrem Inter netportal www.BerlinHyp.de zugänglich gemacht. Wir verweisen auf den Lagebericht.
