lassen und folgt bis auf wenige Ausnahmen dem Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 10. Dezember 2009 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktien- gesetz (AktG) abgegeben, die allen Aktionärinnen und Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht worden ist. Vorstandsvergütung Der Aufsichtsrat überprüft einmal jährlich die Angemes- senheit der Vorstandsvergütung. Der Empfehlung in Zif- fer 4.2.3 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex, bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungs- bestandteile der Vorstandsmitglieder sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechung zu tragen, entsprechen die derzeitigen Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder nur eingeschränkt. Eine Anpassung dieser Verträge hält der Aufsichtsrat aber nicht für erfor- derlich, da mehrere Vorstandsmitglieder schon aufgrund ihrer substanziellen Beteiligung an der Gesellschaft an einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung interessiert sind. Zusätzlich wird der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Absatz 4 über die Einführung eines Abfindungs- Caps in Vorstandsverträgen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund nicht entsprochen. Ebenfalls nicht entsprochen wird der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Absatz 5, die eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) auf 150 Prozent des Abfindungs- Caps begrenzt. Vor diesem Hintergrund wird auch der Empfehlung in Ziffer 4.2.4, derartige Zusagen individuell offenzulegen, nicht entsprochen. Zum einen verursacht die Umsetzung dieser Empfehlungen erhebliche recht- liche Schwierigkeiten und Unsicherheiten. Zum anderen will der Aufsichtsrat bei Vertragsverhandlungen über die Aufnahme, Weiterführung oder Beendigung der Tätig- keit von Vorstandsmitgliedern nicht eingeschränkt sein, um stets das für die Gesellschaft beste Verhandlungser- gebnis zu erzielen. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG entspricht den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG. Er prüft fortlaufend seine Unabhängigkeit und Fach- kompetenz. Zwei der insgesamt drei Mitglieder des Aufsichtsrats üben den Beruf des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters aus. Im Geschäftsjahr 2009 waren folgende Aufsichts- räte bestellt: Prof. Dr. Brigitte Zürn, Wirtschaftsprüferin/Steuer-• beraterin (Vorsitzende), Rolf Hans Hartung, Ingenieur (stellv. Vorsitzender),• Rolf Breyer, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.• Erweiterte Prüfungs- und Überwachungs- aufgaben des Aufsichtsrats Mit § 107 Abs. 3 AktG wurden die Prüfungs- und Über- wachungsaufgaben des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Finanzberichterstattung, Abschlussprüfung und unter- nehmerischen Kontrollsysteme konkretisiert. Der Auf- sichtsrat der centrotherm photovoltaics AG leistet § 107 Abs. 3 AktG Folge und überwacht in regelmäßigen Abständen den Rechnungslegungsprozess sowie die Ab- schlussprüfung. Bei der Bestellung des Abschlussprüfers wird insbesondere dessen Unabhängigkeit sichergestellt. Zudem kontrolliert der Aufsichtsrat die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagements. Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss Die RÖVERBRÖNNER GmbH & Co. Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lage- bericht sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebe- richt für das Geschäftsjahr 2009 geprüft. Damit wurde dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2009 gefolgt. Der Abschlussprüfer erteilte einen unein- geschränkten Bestätigungsvermerk. Den Anforderungen des § 171 Abs.1 Satz 2 AktG leistete der Abschlussprüfer Folge. Im Rahmen der Abschlussprüfung wurden keine 9centrotherm photovoltaics Geschäftsbericht 2009 | Bericht des Aufsichtsrats
