40 Commerzbank Geschäftsbericht 2009 UnternehmerischeVerantwortung Verantwortungsvolle Corporate Governance hat in der Commerzbank seit jeher einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen wir – Aufsichtsrat und Vorstand – den Kodex und die damit verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich. Die Satzung der Commerzbank sowie die Geschäfts- ordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat entsprachen schon bei Erlass des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend dessen Anforderungen. Soweit das noch nicht der Fall war, haben wir sie den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (siehe unten) fortlaufend angepasst. Satzung und Geschäftsordnungen sind im Internet verfügbar. Corporate Governance-Beauftragter der Commerzbank ist Günter Hugger, Bereichsvor- stand Group Legal. Er ist der Ansprechpartner für alle Fragen der Corporate Governance und hat die Aufgabe, Vorstand und Aufsichtsrat bei der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex zu beraten und über die Umsetzung durch die Bank zu berichten. Die Corporate Governance in der Commerzbank erläutern wir gemäß Ziffer 3.10 des Deut- schen Corporate Governance Kodex: Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Die Bank erklärt jährlich, ob den Verhaltensempfehlungen der Kommission entsprochen wurde und wird oder erläutert, welche Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Diese Ent- sprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf der Internetseite der Commerz- bank veröffentlicht. Dort findet sich auch ein Archiv mit den Entsprechenserklärungen seit 2002. Die aktuelle Erklärung wurde am 15. Dezember 2009 abgegeben. Die Commerzbank erfüllt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahezu vollständig; sie weicht davon lediglich in wenigen Punkten ab: Ziffer 4.2.1 des Kodex empfiehlt, dass eine Geschäftsordnung die Arbeit des Vorstands inklusive der Ressortverteilung der Vorstandsmitglieder regeln soll. Der Vorstand hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben. Die Ressortverteilung legt der Vorstand allerdings selbst außerhalb der Geschäftsordnung fest. Auf diese Weise wird die erforderliche Flexibilität bei notwendigen Änderungen und damit eine effiziente Arbeitstei- lung sichergestellt. Der Aufsichtsrat wird über alle Änderungen informiert und auf diese Weise in die Ressortverteilung eingebunden. Die Geschäftsordnung des Vorstands einschließ- lich der Ressortzuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder ist auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht. Corporate Governance-Bericht
