42 Commerzbank Geschäftsbericht 2009 UnternehmerischeVerantwortung Vorstand Der Vorstand der Commerzbank leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unter- nehmenswerts sowie den Belangen von Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und sonstigen der Bank verbundenen Gruppen verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unter- nehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus gewährleistet er ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand führt die Geschäfte der Commerzbank nach dem Gesetz, der Satzung, seiner Geschäftsordnung, unternehmensinternen Richtlinien und den jeweiligen Anstellungsverträgen. Er arbeitet mit den anderen Organen der Commerzbank und den Arbeitnehmervertretern vertrauensvoll zusammen. Die Zusammensetzung des Vorstands und die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstands- mitglieder sind im Geschäftsbericht auf den Seiten 24 und 25 dargestellt. Die Offenlegung eines Interessenkonflikts im Sinne von Ziffer 4.3.4 des Deutschen Cor- porate Governance Kodex, die gemäß § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Vorstands zu geschehen hätte, ist im Berichtsjahr von keinem der Vorstandsmitglieder erfolgt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht auf den Seiten 44 bis 50 ausführlich dargestellt. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach den Vor- schriften des Gesetzes, der Satzung und seiner Geschäftsordnung; er arbeitet vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist auf den Seiten 31 und 32 dieses Geschäftsberichts dargestellt. Über Einzelheiten zur Arbeit des Gremiums, seiner Struktur und seiner Kontrollfunktion informiert der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 26 bis 30. Die Amtsperiode der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013. Die Effizienz seiner Tätigkeit hatte der Aufsichtsrat bislang alle zwei Jahre mittels eines detaillierten Fragebogens überprüft. Nachdem Ende 2007 auf dieser Basis eine ausführliche Erhebung durchgeführt worden war und mehrere Aufsichtsratsmitglieder erst im Mai 2008 neu in den Aufsichtsrat gewählt worden sind, folgte 2008 eine verkürzte Prüfung. Für das Jahr 2009 wurde erstmals eine externe Beratungsgesellschaft mit der Effizienzprüfung der Tätig- keit des Aufsichtsrats beauftragt. Die Beratungsgesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeit des Aufsichtsrats in der Commerzbank professionell erfolgt und die Aufgabenvertei- lung zwischen Plenum und Ausschüssen als sinnvoll und effizient angesehen wird. Anregun- gen aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder wurden im Plenum diskutiert und werden, soweit mehrheitlich gewünscht, für die zukünftige Arbeit berücksichtigt. Die Offenlegung eines Interessenkonflikts im Sinne von Ziffer 5.5 des Deutschen Corpo- rate Governance Kodex, die gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zu geschehen hätte, ist im Berichtsjahr von keinem der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht auf den Seiten 51 bis 53 detailliert erläutert.
